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Das sollten Sie wissen

D&O-Versicherung

Die Manager­haft­pflicht-Versi­che­rung

Vom Konzern­vor­stand über den Aufsichts­rat bis hin zum Geschäfts­füh­rer eines mittel­stän­di­schen Unter­neh­mens – wer als Unter­neh­mens­lei­ter auf der siche­ren Seite stehen und nicht mit seinem priva­ten Vermö­gen haften will, für den ist die Manager­haft­pflicht-Versi­che­rung, auch D&O-Police oder Manager-Versi­che­rung genannt, unerläss­lich. Immer häufi­ger werden Manager mit Schadens­er­satz­an­sprü­chen konfron­tiert. Nicht selten geht es hier um Millio­nen­for­de­run­gen. Oftmals sind es die Unter­neh­men selbst, die Ansprü­che gegen das eigene Manage­ment geltend machen. Aber auch Vertrags­part­ner, Wettbe­wer­ber oder Behör­den werfen Unter­neh­men und deren Organen verstärkt Pflicht­schutz­ver­let­zun­gen vor.

Die hendricks GmbH zählt mit über 25 Jahren Erfah­rung zu den Wegbe­rei­tern des D&O-Schutzes in Deutsch­land. Der Markt­füh­rer entwi­ckelt Lösun­gen für D&O-Versicherungen, um existenz­be­dro­hende Risiken im Schaden­fall zu minimieren.

Was ist eine D&O-Versicherung?

D&O steht für Direc­tors and Officers, was nach ameri­ka­ni­schem Sprach­ge­brauch die Vorstände und Aufsichts­räte aus dem deutschen Rechts­sys­tem erfasst.

Die D&O-Versicherung ist eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Manager und wird deshalb auch Manager­haft­pflicht-Versi­che­rung genannt. Hiermit werden sämtli­che Manager­tä­tig­kei­ten, vom opera­ti­ven Geschäft bis hin zu strate­gi­schen Entschei­dun­gen, haftungs­recht­lich abgedeckt.

Zum Video: Der D&O-Expertenratgeber

Wird ein Mitglied der Unter­neh­mens­lei­tung wegen einer Pflicht­ver­let­zung in Anspruch genom­men, deckt eine D&O-Versicherung die hohen Anwalts- und Gerichts­kos­ten zur Abwehr eines unbegrün­de­ten Anspruchs und die Versi­che­rungs­ge­sell­schaft garan­tiert bei ausrei­chend hoher Deckungs­summe den Schadens­aus­gleich im Falle berech­tig­ter Haftungsansprüche.

Wer braucht eine D&O-Versicherung?

Jedes Unter­neh­men – von der Mini GmbH bis hin zur Aktien­ge­sell­schaft – sollte sich ernst­haft damit ausein­an­der­set­zen, seine Manager über einen D&O-Vertrag mit angemes­se­ner Deckungs­summe abzusichern.

Aber auch leitende Angestellte, Betriebs­lei­ter oder General­be­voll­mäch­tigte sollten mitver­si­chert werden. Und: “Ehren­amt schützt vor Haftung nicht“. Manager­tä­tig­kei­ten in Stiftun­gen, Sport­ver­ei­nen und anderen gemein­nüt­zi­gen Insti­tu­tio­nen sollten ebenfalls dringend mit einer D&O-Versicherung abgesi­chert werden.

Welche ist die richtige D&O-VERSICHERUNG für mich?

Ihre ganz indivi­du­elle D&O-Police hängt von verschie­de­nen Fakto­ren wie Größe des Unter­neh­mens, Umsatz­stärke etc ab. Nähere Infor­ma­tio­nen und maßge­schnei­derte Angebote erhal­ten Sie im persön­li­chen Kontakt mit uns.

Welche Schäden werden abgedeckt?

Es werden Schadens­er­satz­an­sprü­che aus dem Innen- und Außen­ver­hält­nis abgedeckt. Die meisten Haftungs­fälle betref­fen Strei­tig­kei­ten im Innen­ver­hält­nis, wenn das Unter­neh­men Schadens­er­satz vom eigenen Manage­ment fordert. Außen­an­sprü­che werden oftmals von Wettbe­wer­bern, Insol­venz­ver­wal­tern, Behör­den oder Geschäfts­part­nern gegen das Unter­neh­men und seine Manager geltend gemacht.

Welche Vorteile haben Manager mit einer D&O-Versicherung?

Zum einen schüt­zen Manager mit dieser Haftpflicht-Versi­che­rung ihr priva­tes Vermö­gen. Pflicht­ver­let­zun­gen von Managern können schnell einen Vermö­gens­scha­den von mehre­ren Millio­nen Euro zur Folge haben. Daneben schützt die D&O-Versicherung auch bei gesamt­schuld­ne­ri­scher Haftung. Denn Manager haften auch für die Fehler ihrer Geschäfts­lei­tungs-Kolle­gen. Für GmbH-Geschäfts­füh­rer ist in diesem Kontext das Thema Haftungs­frei­stel­lung relevant, die oftmals von den Gesell­schaf­tern unter­sagt wird. Eine Manager­haft­pflicht-Versi­che­rung schafft hier Abhilfe.

(Artikel: D&O-Verschaffungsklausel in Dienst­ver­trä­gen).

Und: Fehler werden gemacht. Ohne eine D&O-Versicherung verlie­ren viele Manager ihre Entschei­dungs­freu­dig­keit. Es kommt zum Entschei­dungs­stau, aus Angst falsch zu handeln und das Privat­ver­mö­gen zu gefähr­den. Mit der Manager­haft­pflicht-Versi­che­rung, bekom­men die Organe wichtige Rücken­de­ckung und können Verant­wor­tung leich­ter tragen.

Welche Vorteile haben Unter­neh­men von einer D&O-Versicherung?

Der D&O-Vertrag schützt die Bilan­zen und das Image eines Unter­neh­mens. Werden Managern eines Unter­neh­mens Pflicht­ver­let­zun­gen vorge­wor­fen und damit Schadens­er­satz­an­sprü­che geltend gemacht, hat das immer auch negative Konse­quen­zen für das Unter­neh­men. Zum einen ist ein beträcht­li­cher Vermö­gens­scha­den entstan­den und zum anderen müssen sich die Manager deshalb vor Gericht verantworten.

Eine D&O-Versicherung mit ausrei­chen­der Deckungs­summe sichert den Fortbe­stand des Unter­neh­mens, da hohe Schaden­sum­men in Haftungs­fäl­len bei den Verant­wort­li­chen kaum vollstreckt werden können. Es geht also um die Existenz­si­che­rung des Unternehmens.

Als Folge ergeben sich zudem oft langwie­rige Gerichts­pro­zesse, die auch ein öffent­li­ches Inter­esse erzeu­gen. Negative Schlag­zei­len führen zu Image­ver­lust und können so schnell auch Umsatz­rück­gänge zur Folge haben. Obers­tes Ziel ist deshalb eine schnelle und vor allem außer­ge­richt­li­che Einigung. Die Anwalts­kos­ten, sowie Kosten für ein Schieds­ge­richts- oder Schlich­tungs­ver­fah­ren werden in aller Regel von der D&O-Police abgedeckt. So kann schnell und unbüro­kra­tisch geschlich­tet werden und die Öffent­lich­keit bleibt außen vor.

Müssen Manager Selbst­be­halte in D&O-Versicherungen leisten?

Alle Vorstände von Aktien­ge­sell­schaf­ten, unabhän­gig ob sie börsen­no­tiert sind oder nicht, sind gesetz­lich zu einem Selbst­be­halt in der D&O-Versicherung verpflich­tet. Das bedeu­tet, dass sich der Manager im Schaden­fall mit mindes­tens 10% am Schaden betei­li­gen muss, jedoch maximal bis zu einer Obergrenze vom 1,5-fachen seiner jährli­chen Festver­gü­tung. Dieser Selbst­be­halt kann wieder mit einer Selbst­be­halts-Versi­che­rung abgesi­chert werden. Alle anderen Organe, GmbH- Geschäfts­füh­rer, leitende Angestellte etc. müssen keinen Selbst­be­halt tragen.

Welche weite­ren Bezeich­nun­gen für eine D&O-Versicherung gibt es noch?
  • Manager­haft­pflicht-Versi­che­rung,
  • Berufs­haft­pflicht-Versi­che­rung für Manager,
  • Geschäfts­füh­rer-Haftpflicht-Versi­che­rung,
  • Vorstands-Haftpflicht-Versi­che­rung,
  • Organ­haft­pflicht-Versi­che­rung,
  • Unter­neh­mens­lei­ter-Haftpflicht-Versi­che­rung.
Der digitale Ratge­ber zum Thema D&O-Versicherung

Worauf Manager in ihrer D&O-Police beson­ders achten müssen und wie sich D&O-Versicherungen in der Praxis darstel­len, erfah­ren Sie in unseren Filmen und im persön­li­chen Kontakt mit uns.

Hier geht es direkt zum Video­bei­trag: „Der D&O-Expertenratgeber“ und zum Film: „Selbst­be­halt für Manager in D&O-Versicherungen

Weiter­füh­ren­der Link: Die D&O-Verschaffungsklausel in Dienst­ver­trä­gen. Was Manager dazu wissen sollten.

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Wir infor­mie­ren Sie regel­mä­ßig zu aktuel­len Entwick­lun­gen rund um das Thema Manager­haf­tung und Manager­schutz und natür­lich wie sich Manager und Unter­neh­men dagegen schüt­zen können.

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