Events
Newsletter
Kontakt

Versi­che­rungs­mo­ni­tor Break­fast...

Webkon­fe­renz: Break­fast Lectures am 05.04.2022 von 09:00 bis 11:00 Uhr 

D&O aus Sicht der Betrof­fe­nen: Anstel­lungs­ver­trag - Schaden­fall - Selbstbehaltsversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus unserer Erfah­rung über viele Jahre und mittler­weile mehr als 1000 D&O-Haftungsfällen haben wir gelernt, dass die von den Unter­neh­men abgeschlos­se­nen D&O-Versicherungen nicht immer genügen, um das Privat­ver­mö­gen der verant­wort­li­chen Organ­mit­glie­der insge­samt zu schüt­zen. Etwa 90 % der Organ­strei­tig­kei­ten enden in Verglei­chen, die zwischen den Unter­neh­men, deren Managern und den Versi­che­rungs­ge­sell­schaf­ten geschlos­sen werden.

Zuneh­mend wird inner­halb dieser Verglei­che eine Eigen­be­tei­li­gung von Vorstän­den oder Geschäfts­füh­rern gefor­dert. Diese Eigen­be­tei­li­gung findet auch unabhän­gig von der aktien­recht­li­chen Verpflich­tung Anwen­dung. Sie kann auch deutlich über den gesetz­lich vorge­se­he­nen Umfang des 1,5-fachen der jährli­chen Fix-Vergü­tung hinausgehen.

Darüber hinaus stellen wir fest, dass Unter­neh­men deren Organe und verant­wort­li­che Mitar­bei­ter nicht absichern, wenn straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen die Einbin­dung von Wirtschafts­straf­ver­tei­di­gern erfor­dern. Auch wenn sogenannte Straf­recht­schutz-Versi­che­run­gen abgeschlos­sen wurden, wird häufig die erfor­der­li­che Zustim­mung des Unter­neh­mens zur Kosten­über­nahme nicht erteilt.

Deshalb lassen wir zur Erläu­te­rung der zivil- und straf­recht­li­chen Haftungs­ri­si­ken renom­mierte Rechts­an­wälte zu Wort kommen. Auch Möglich­kei­ten von persön­li­chem Versi­che­rungs­schutz werden im Überblick vorgestellt.

Freuen Sie sich auf spannende Redner. Zu ihnen gehört Dr. Rüdiger Fox, der als Vorstands­mit­glied eines großen Konzerns in dieser schwie­ri­gen Situa­tion war. Der Arbeits­recht­ler Profes­sor Dr. Michael Kliemt klärt auf, was beim Vertrag oder Mandat zu beach­ten ist. Anwalt Dr. Mark Wilhelm erklärt, was im Schaden­fall zu tun ist. Michael Hendricks spricht über die persön­li­che Absicherung. 

Das vollstän­dige Programm finden Sie hier. Die hendricks GmbH ist der Sponsor der Veranstaltung. 

Diese D&O-Konferenz ist etwas anders. Sie wendet sich einer­seits an Betrof­fene. Das sind Manager aus allen Branchen. Anderer­seits ist sie von Inter­esse für Versi­che­rer, Makler und Rückver­si­che­rer, die täglich mit eben diesen Kunden zu tun haben. 

Ihre Einwahl­da­ten erhal­ten Sie nach der Anmeldung.

Die Teilneh­mer­ge­bühr beträgt 200 Euro plus Mehrwert­steuer. Premium-Abonnen­ten des Versi­che­rungs­mo­ni­tors zahlen die Hälfte, also nur 100 Euro plus Mehrwertsteuer.

Alle Infor­ma­tio­nen sowie die Teilnah­me­be­din­gun­gen finden Sie unter: https://versicherungsmonitor.de/veranstaltungen-des-versicherungsmonitors/

Bitte senden Sie Ihre (kosten­pflich­tige) Anmel­dung an den Konfe­renz­ma­na­ger Chris­tian Fetten vom Versi­che­rungs­moi­tor unter christian.​fetten@​versicherungsmonitor.​de.

Wir freuen uns, Sie persön­lich in der Webkon­fe­renz begrü­ßen zu dürfen.

 

Herzli­che Grüße

Ihre hendricks GmbH - part of Howden
kompe­tent. persön­lich. innovativ.

Referenten

  • Michael Hendricks Rechtsanwalt, Gründer der hendricks GmbH
  • Professor Dr. Michael Kliemt Fachanwalt für Arbeitsrecht, KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Dr. Mark Wilhelm Rechtsanwalt, Wilhelm Rechtsanwälte
  • Dr. Rüdiger Fox CEO, Sympatex Technologies GmbH
[print-me title="Seite drucken"]