Einige Funktionen in der App (z.B. Notruf-Button) stehen nur Kunden von hendricks zur Verfügung. Zur Freischaltung dieser Funktionen bitten wir Sie, sich bei uns verifizieren zu lassen.
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Manager SOS – Ihr persönlicher Schutzschild für den Ernstfall
Was tun, wenn der Staatsanwalt vor der Tür steht?
Als Antwort auf diese hoffentlich nicht alltägliche Frage haben wir die Manager App ins Leben gerufen. Das Ziel: Ihnen in einer Ausnahmesituation schnelle und wertvolle Unterstützung zu bieten.
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Bei Klick auf den Manager-SOS-Button* werden Sie rund um die Uhr mit einem Spezialisten verbunden, der für Sie aus 140 Fachanwälten den für Ihre Situation richtigen Strafverteidiger alarmiert, der alsbald bei Ihnen sein kann. Alternativ können Sie natürlich auch selbst einen für Sie passenden Anwalt in ihrer Nähe aus dem hendricks Anwaltsnetzwerk auswählen.
Die Manager App bietet Ihnen eine Notfall-Checkliste mit den wichtigsten Hinweisen für das richtige Verhalten im Falle einer Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft: Welche Rechte habe ich? Wozu bin ich verpflichtet? Muss ich meinen Ausweis zeigen? Wozu sollte ich schweigen?
Ergänzend informiert die Rubrik Pflichtlektüre kurz und knapp über neue gesetzliche Regelungen und Urteile, die das Management kennen sollte. Wer hier regelmäßig hineinschaut, gewinnt ein Stück weit Sicherheit, welche Themen rechtlich besonders relevant werden können.
Über die Schaden-Hotline können Sie außerdem die hauseigenen Juristen von hendricks kontaktieren, die unverzüglich das Schadenhandling übernehmen.
Ganz neu ist die Funktion Mein 360°-Managerschutz*: Sie zeigt hendricks Kunden den persönlichen Versicherungsschutz des jeweiligen Managers und auch den des Unternehmens an, inklusive der Deckungssummen. Lücken lassen sich so leicht erkennen. Ergeben sich Fragen zu Ihrem Schutz, dann steht Ihnen unsere Beratungshotline zur Verfügung – auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten.
Diese Funktionen machen die Manager App einzigartig und geben Ihnen Sicherheit und schnelle Hilfe im Ernstfall.
Die Manager App steht zum kostenlosen Download bereit über Google Play oder den Apple App Store.
* Für nicht hendricks Kunden sind die Funktionen „Manager Notruf“ und „Mein 360° Managerschutz“ deaktiviert.
Unsere Pflichtlektüre informiert über gesetzliche Neuerungen und Rechtsprechung, die Sie unbedingt kennen müssen.
hendricks Anwaltsnetzwerk
Wählen Sie aus 140 hochspezialisierten Fachanwälten einen passenden Anwalt aus.
Schadenhotline
Über die Schadenhotline können Sie unverzüglich den Schaden melden. Wir übernehmen das Schadenhandling für Sie.
Notfall-Checkliste
Die Notfall-Checkliste liefert Ihnen schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen im Ernstfall.
Notruf-Button*
Ein Klick auf den „Notruf-Button“ und ein Netzwerk von Strafverteidigern wird alarmiert.
* Diese Funktionen sind nur für unsere hendricks Kunden freigeschaltet.
360°-Managerschutz*
Hier werden Ihr aktueller Versicherungsschutz und der Ihres Unternehmens aufgezeigt. Mögliche Lücken sind sofort erkennbar.
* Diese Funktionen sind nur für unsere hendricks Kunden freigeschaltet.
Versicherungsschutz für Expatriates
So spannend ein Auslandsposten auch sein mag, er ist für Manager mit erhöhten Risiken verbunden. Howden nennt mögliche Gefahren und sagt, wie sie sich absichern lassen.
1. Gegen Sie wird im Ausland strafrechtlich ermittelt.
Unabhängig von der Frage, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig, im Eigen- oder Unternehmensinteresse gehandelt haben, geraten deutsche Manager im Ausland regelmäßig in die Fänge der Justiz. Wer wegen des Vorwurfs der Korruption oder auch vermeintlichen Kartell- oder Umweltverstößen im Ausland in U-Haft landet und mit teils drakonischen Haft- und Geldstrafen fertig werden muss, braucht nicht nur guten Rechtsbeistand, sondern auch psychologische Betreuung.
Strafrechtsschutzversicherung. Manager sollten vor Antritt ihres Auslandseinsatzes prüfen, ob ihr Unternehmen für sie eine Strafrechtsschutzversicherung abschließen kann. Sie übernimmt die Verteidigungskosten von Managern bei strafrechtlichen Verfahren. Hochwertige Policen bezahlen die psychologische Langzeit-Betreuung auch ihrer Familien, etwa für den Fall, dass ein Manager für längere Zeit in Untersuchungshaft kommt. Einziges Manko: Die Rechtsschutzversicherer grenzen in der Regel den räumlichen Versicherungsschutz auf Europa ein.
2. Sie sollen für einen im Ausland verursachten Unternehmensschaden persönlich haften.
Manager, die gegen ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten verstoßen, können dafür persönlich und unbegrenzt haftbar gemacht werden. Dann kann es zu einer Schadenersatzklage kommen.
Weltweiter D&O-Schutz. Expatriates sollten vor ihrem Auslandseinsatz sicherstellen, dass ihr Unternehmen für sie eine D&O-Versicherung abgeschlossen hat. Die D&O-Policen bieten weltweiten Versicherungsschutz und kommen für die teuren Anwaltskosten auf, wenn Manager unberechtigte Schadenersatzansprüche abwehren beziehungsweise anschließend berechtige Ansprüche begleichen müssen. Bei Managerhaftpflichtfällen, die im Ausland vor Gericht landen, kann das besonders teuer werden. Hochwertige Policen decken auch die Kosten für PR- und Karriereberater.
Howden-Tipp: In einigen Ländern kann es sinnvoll sein, die D&O-Masterpolice durch lokal erhältliche D&O-Policen zu ergänzen, etwa in Brasilien oder China. Bei internationalen Versicherungsprogrammen von Unternehmens-D&O-Versicherungen helfen Lokalpolicen zum Beispiel, eine schnellere Zahlungsabwicklung von Rechtsschutzkosten zu gewährleisten. Manager ohne eine Unternehmens-D&O sind gut beraten, einen Spezialmakler zu beauftragen und in einen individuellen D&O-Versicherungsschutz zu investieren.
3. Sie erhalten während Ihres Auslandseinsatzes die Kündigung.
Viele Expats sind nicht bei der deutschen Mutter-, sondern bei der ausländischen Tochtergesellschaft angestellt. Kommt es zum Streit mit dem Unternehmen – etwa weil die Leistung des Managers angeblich nicht stimmt oder auch der Staatsanwalt gegen sie oder die Firma insgesamt ermittelt, geraten Führungskräfte schnell auf die Abschussliste. Wer von jetzt auf gleich seinen Job verliert und ohne Einkommen dasteht, hat es im Ausland doppelt schwer. Abfindungen, Boni- oder Pensionszahlungen, die ihnen eigentlich zustehen, müssen Expats dann vor einem Auslandsgericht einklagen. Ohne regelmäßiges Einkommen im Rücken können sie die teuren Rechtskosten jedoch kaum bestreiten.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung. Expats, die sicherstellen wollen, dass sie im Streitfall auch im Ausland arbeitsvertragliche Ansprüche gegen ihr Unternehmen durchsetzen können, sollten auf private Rechnung eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung abschließen und vor Antritt des Auslandsjobs prüfen, ob die Police auch in ihrer neuen Heimat greift. Achtung, auch hier gilt: Den Versicherungsschutz gibt es meist nur in Europa.
4. Sie oder Ihre Familie fallen Kidnappern oder Erpressern zum Opfer.
Entführungen, Erpressungen oder Raubüberfälle – gerade Ausländer geraten in Krisenregionen schnell ins Visier von Kriminellen. Betroffen sind nicht nur wohlhabende und in der Öffentlichkeit stehende Privatpersonen, sondern auch Manager von im Ausland tätigen Unternehmen und deren Familien.
Entführungs- und Lösegeldversicherung. Wer in eine Krisenregion entsandt wird, sollte darauf pochen, dass sein Unternehmen eine Kidnap- und Ransom-Versicherung (zu Deutsch Entführungs- und Lösegeldversicherung) abschließt. Sie übernimmt alle Kosten, die im Zusammenhang mit Entführungen und Erpressungen entstehen, angefangen vom Lösegeld, über den Einsatz eines Krisenberaters, Hilfestellungen bei der Betreuung der Familie und Angehörigen, Reisekosten, Kosten für Rechtsberatung und Informanten bis hin zu Genesungs- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Deutsche Manager im Ausland Teil II
So spannend ein Auslandsposten auch sein mag, er kann für Manager mit besonderen Gefährdungen verbunden sein. Michael Franken, Legal Advisor bei Howden, über Versicherungsschutz für Expatriates.
1. Gegen Sie wird im Ausland strafrechtlich ermittelt.
Unabhängig von der Frage, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig, im Eigen- oder Unternehmensinteresse gehandelt haben, geraten deutsche Manager im Ausland regelmäßig in die Fänge der Justiz. Wer wegen des Vorwurfs der Korruption oder auch vermeintlichen Kartell- oder Umweltverstößen im Ausland in U-Haft landet und mit teils drakonischen Haft- und Geldstrafen fertig werden muss, braucht nicht nur guten Rechtsbeistand, sondern auch psychologische Betreuung.
Strafrechtsschutz-Versicherung. Manager sollten vor Antritt ihres Auslandseinsatzes prüfen, ob ihr Unternehmen für sie eine Strafrechtsschutz-Versicherung abschließen kann. Sie übernimmt die Verteidigungskosten von Managern bei strafrechtlichen Verfahren. Hochwertige Policen bezahlen die psychologische Langzeit-Betreuung auch ihrer Familien, etwa für den Fall, dass ein Manager für längere Zeit in Untersuchungshaft kommt. Einziges Manko: Die Rechtsschutzversicherer grenzen in der Regel den räumlichen Versicherungsschutz auf Europa ein.
2. Sie sollen für einen im Ausland verursachten Unternehmensschaden persönlich haften.
Manager, die gegen ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten verstoßen, können dafür persönlich und unbegrenzt haftbar gemacht werden. Dann kann es zu einer Schadensersatzklage kommen.
Weltweiter D&O-Schutz. Expatriates sollten vor ihrem Auslandseinsatz sicherstellen, dass ihr Unternehmen für sie eine D&O-Versicherung abgeschlossen hat. Die D&O-Policen bieten weltweiten Versicherungsschutz und kommen für die teuren Anwaltskosten auf, wenn Manager unberechtigte Schadensersatzansprüche abwehren beziehungsweise anschließend berechtige Ansprüche begleichen müssen. Bei Managerhaftpflichtfällen, die im Ausland vor Gericht landen, kann das besonders teuer werden. Hochwertige Policen decken auch die Kosten für einen PR-Berater und Karrierecoach.
Howden-Tipp: In einigen Ländern kann es sinnvoll sein, die D&O-Masterpolice durch lokal erhältliche D&O-Policen zu ergänzen, etwa in Brasilien oder China. Bei internationalen Versicherungsprogrammen von Unternehmens-D&O-Versicherungen helfen Lokalpolicen zum Beispiel, eine schnellere Zahlungsabwicklung von Rechtsschutzkosten zu gewährleisten. Manager ohne eine Unternehmens-D&O sind gut beraten, einen Spezialmakler zu beauftragen und in eine persönliche D&O-Versicherung zu investieren.
3. Sie erhalten während Ihres Auslandseinsatzes die Kündigung.
Viele Expats sind nicht bei der deutschen Mutter-, sondern bei der ausländischen Tochtergesellschaft angestellt. Kommt es zum Streit mit dem Unternehmen – etwa, weil die Leistung des Managers angeblich nicht stimmt oder auch der Staatsanwalt gegen sie oder die Firma insgesamt ermittelt, geraten Führungskräfte schnell auf die Abschussliste. Wer von jetzt auf gleich seinen Job verliert und ohne Einkommen dasteht, hat es im Ausland doppelt schwer. Abfindungen, Boni- oder Pensionszahlungen, die ihnen eigentlich zustehen, müssen Expats dann vor einem Auslandsgericht einklagen. Ohne regelmäßiges Einkommen im Rücken können sie die teuren Rechtskosten jedoch kaum bestreiten.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung. Expats, die sicherstellen wollen, dass sie im Streitfall auch im Ausland arbeitsvertragliche Ansprüche gegen ihr Unternehmen durchsetzen können, sollten auf private Rechnung eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung abschließen und vor Antritt des Auslandsjobs prüfen, ob die Police auch in ihrer neuen Heimat greift. Achtung, auch hier gilt: Den Versicherungsschutz gibt es meist nur in Europa.
4. Sie oder Ihre Familie fallen Kidnappern oder Erpressern zum Opfer.
Entführungen, Erpressungen oder Raubüberfälle – gerade Ausländer geraten in Krisenregionen schnell ins Visier von Kriminellen. Betroffen sind nicht nur wohlhabende und in der Öffentlichkeit stehende Privatpersonen, sondern auch Manager von im Ausland tätigen Unternehmen und deren Familien.
Entführungs- und Lösegeldversicherung. Wer in eine Krisenregion entsandt wird, sollte darauf pochen, dass sein Unternehmen eine Kidnap- und Ransom-Versicherung (zu Deutsch Entführungs- und Lösegeldversicherung) abschließt. Sie übernimmt alle Kosten, die im Zusammenhang mit Entführungen und Erpressungen entstehen, angefangen vom Lösegeld, über den Einsatz eines Krisenberaters, Hilfestellungen bei der Betreuung der Familie und Angehörigen, Reisekosten, Kosten für Rechtsberatung und Informanten bis hin zu Genesungs- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Die Bundesrepublik Deutschland kann zwar auch für deutsche Entführungsopfer Lösegelder zahlen und sonstige Maßnahmen ergreifen, um eine Freilassung zu erwirken, jedoch besteht grundsätzlich gegenüber dem Staat eine Rückerstattungspflicht (§ 5 Absatz 5 Konsulargesetz). Um nicht auf den Kosten auch bei einem guten Ende sitzen zu bleiben, ist eine Versicherung eine sinnvolle Ergänzung.
Deutsche Manager, die im Ausland gegen das Gesetz verstoßen, müssen mit härteren Strafen als hierzulande rechnen. Howden beschreibt im Handelsblatt die Risiken und wie sich Manager schützen können.
Deutsche Unternehmen sind international gut unterwegs. Die Zahl der Länder steigt, in die sie ihre Manager zum Geschäftemachen entsenden, schreibt das Handelsblatt. Und damit auch das Risiko für Führungskräfte, wegen Fehltritten juristisch belangt zu werden.
Die Strafrechtsverfolgung wird internationaler
Nur ein Beispiel: „Die Strafrechtsverfolgung wird internationaler“, zitiert die Wirtschaftszeitung Jürgen Wessing, Strafverteidiger aus Düsseldorf und Mitglied des Hendricks Anwaltsnetzwerks. Wessing weiß, wovon er spricht: Als Jurist seit 35 Jahren tätig, ist er auf die Betreuung von straffälligen Managern spezialisiert und beobachtet: „Besonders Fälle von Korruption werden heute weltweit stärker verfolgt als noch vor einigen Jahren“.
Das Haftungsrisiko von Expatriates ist hoch
Bestechung – etwa bei Großprojekten oder teuren Infrastrukturanlagen, die über Grenzen hinweg entstehen und betrieben werden – kann für Expatriates, harte Gefängnis- oder Geldstrafen nach sich ziehen. Auch bei anderen Delikten – etwa dem Verstoß gegen Arbeitsgesetze oder Pfusch am Bau – tragen sie ein erhebliches Managerhaftungsrisiko. Beim Auslandseinsatz gilt wie daheim in Deutschland: Manager, die gegen ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten verstoßen, können dafür persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.
Im Ernstfall oft keine Unterstützung vom Arbeitgeber
Sich nur darauf zu verlassen, dass schon alles gut geht, reicht für Unternehmen und die von ihnen entsandten Führungskräfte nicht aus, so das Handelsblatt-Fazit. Vor allem Manager großer Konzerne hielten sich gerne für unantastbar. Wer die deutsche Grenze hinter sich lasse, sei vor dem Zugriff ausländischer Behörden jedoch nicht mehr sicher. Erschwerend kommt hinzu: Im Ernstfall können sich Manager im Ausland nicht bedingungslos auf die Unterstützung ihres Arbeitsgebers verlassen. Deshalb sollten sie vor ihrem Auslandseinsatz prüfen, ob sie für den Konfliktfall ausreichend abgesichert sind.
Quelle: „Nichts wie raus!“, Handelsblatt (PRINT), Nr. 63
Veröffentlicht: Ostern, 29. März bis 2. April 2018
Autoren: Claudia Obmann, Michael Scheppe
Von Brasilien bis Schweden, von Hong-Kong über Indien bis hin zum Oman, in 37 Ländern der Welt ist der Spezialmakler Howden Broking Group mit eigenen Niederlassungen präsent. Um auch im Rest der Welt die notwendige Expertise für einen lokalen Versicherungsschutz gewährleisten zu können, initiierte das britische Maklerhaus 2016 „Howden One“, den ersten Verbund unabhängiger Versicherungsspezialisten, die sich einheitlichen Qualitätsstandards verschrieben haben.
„Howden International“ – Im D&O-Schadenfall auch im Ausland gut betreut
Howden provides a range of specialist insurance solutions to clients globally. Our international specialist insurance broking network, Howden One, comprises our own Howden offices and trusted partner brokers. Partner brokers that share our values; local specialists who want to deliver first class service.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Der Manager-Fallschirm im Kündigungsfall
Wenn Manager die Kündigung erhalten, genießen sie nicht dieselben Rechte wie normale Arbeitnehmer. Kommt es zum Streit mit dem Unternehmen, kann eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung die Existenz sichern.
Wenn ein Unternehmen von einem Manager Schadensersatzzahlungen einfordert, wird das Arbeitsverhältnis in der Regel nicht einvernehmlich beendet. Die außerordentliche Kündigung ist hier die Regel. Kommt es zum Streit mit dem Unternehmen und schließlich zum Bruch, stehen Geschäftsführer und Vorstände nicht selten von heute auf morgen ohne Vergütung da. Abfindungen, Boni- und Pensionszahlungen, die ihnen eigentlich zustehen, müssen sie dann vor Gericht einklagen. Das kostet nicht nur Zeit. Auch der Rechtsbeistand muss finanziert werden.
Die Familien-Rechtsschutzversicherung greift nicht
Viele Führungskräfte gehen davon aus, dass ihre privat abgeschlossene Familien-Rechtsschutzversicherung die Kosten für solche Streitigkeiten über ihren Managervertrag übernimmt. Das ist ein Irrtum, der sich im Streitfall als existenzgefährdend herausstellen kann.
Der Grund: Die Berufsrechtsschutz-Bausteine klassischer privater Berufsrechtsschutz-Versicherungen greifen ausschließlich bei Arbeitnehmern. Dazu zählen aber nicht Geschäftsführer und Vorstände als Organmitglieder und Vertreter juristischer Personen wie einer GmbH oder einer AG. Im Kleingedruckten schließen die Anbieter von privaten Rechtsschutzversicherungen Streitigkeiten um Managerverträge wegen des hohen Kostenrisikos gezielt aus. Denn Geschäftsführer und Vorstände tragen eine hohe Verantwortung, die in der Regel ein hohes Haftungsrisiko mit sich bringt.
Die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung springt ein
Die Lösung ist eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung. Diese Spezialpolice deckt die Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten von betroffenen Managern ab. Dazu gehören die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, aber auch Kosten für Sachverständige und gegebenenfalls auch die Auslagen der Gegenseite.
Diese Absicherung ist sinnvoll, denn derartige Auseinandersetzungen gehen mit einem hohen Kostenrisiko einher. Die rigorose Abwehrhaltung der Familien-Rechtsschutzversicherer ist ein Hinweis darauf, wie hoch das Risiko bei derartigen Fällen ist.
Mehrere Faktoren treiben die Kosten in die Höhe
Verschiedene Faktoren sind für das hohe Kostenrisiko bei diesen Auseinandersetzungen verantwortlich. Ein Faktor ist, dass Streitigkeiten mit Vertretern juristischer Personen in der Regel nicht vor den Arbeits-, sondern vor den Zivilgerichten (Amts- und Landgerichten) verhandelt werden. Das Kostenrisiko wird hier durch den Streitwert bestimmt, der bei Managerverträgen sehr schnell sehr hoch ausfallen kann. Er wird nicht wie vor Arbeitsgerichten mit dem dreifachen Monatsgehalt eines Angestellten beziffert, sondern mit dem dreifachen Jahresgehalt des Managers.
Ein Großteil dieser Fälle landet vor den Landgerichten. Ein Verfahren vor dieser Instanz stellt den nächsten Kostentreiber dar: Vor dem Landgericht ist die Vertretung durch einen Anwalt zwingend vorgeschrieben. Dazu addieren sich als dritter möglicher Kostenfaktor die Aufwände für das gesamte Verfahren. Verliert der Manager den Rechtsstreit vor einem Zivilgericht, werden ihm anders als beim Arbeitsgericht die Gesamtkosten des Verfahrens aufgebürdet. Unterliegt er – ganz oder auch nur teilweise – muss er neben den eigenen Anwalts- und Gerichtskosten auch die der gegnerischen Seite tragen.
Viele Topmanager unterschätzen, wie schnell der Bruch kommen kann
Angesichts dieser Kostenfaktoren liegt es nahe, dass sich Geschäftsführer und Manager für mögliche eigene arbeitsrechtliche Streitigkeiten gezielt absichern. Häufig wird dies dennoch unterlassen. Denn Topmanager, die einen Anstellungsvertrag aushandeln, denken in der Regel nicht daran, dass die Zusammenarbeit mit dem neuen Unternehmen auch im Streit enden könnte. Denn selbst wer Höchstleistungen vollbringt, kann auf die Abschussliste geraten, auch wenn jahrzehntelang die Chemie mit den Verantwortlichen stimmte.
Denn Anlässe, Topmanager von jetzt auf gleich, vor die Tür zu setzen, gibt es für Unternehmen viele. Denn Veränderungen gehören zum Geschäftsalltag. Kommen beispielsweise bei einer GmbH neue Gesellschafter ins Haus und fordern einen Personalwechsel, dann hat der bisherige Unternehmensleiter schlechte Karten. Gleiches gilt, wenn ein Großinvestor in eine AG einsteigt und auf einen Wechsel der Entscheidungsträger pocht.
Weitere Anlässe für Auseinandersetzungen sind in der Praxis
Ermittlungen der Staatsanwalt gegen das Organ
strafrechtliche Ermittlungen innerhalb des Unternehmens
Veränderungen in der Gesellschafterstruktur (Verkauf/Firmenanteile werden innerhalb der Familie bzw. an Dritte neu übertragen)
Veränderungen des Rechtsträgers (Fusion, Firmenumwandlung, Abspaltung)
die Veränderung des eigenen Aufgabenbereichs
der Vorwurf einer (finanziellen) Fehlentscheidung
unterschiedliche Auffassungen über künftige Ausrichtung des Unternehmens
In all diesen Fällen hilft die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung dem Manager, rechtzeitig die Kostenrisiken abzufangen und sich für rechtliche Auseinandersetzungen zu wappnen. Nur so können sie im Falle eines Falles ihre berechtigten Interessen wirksam zu vertreten.
Übrigens: Die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung dient im Unterschied zur Unternehmens-D&O ausschließlich den individuellen Interessen des Managers oder Geschäftsführers. Daher werden die Versicherungsprämien vom Versicherten persönlich getragen – so wie es auch bei anderen Versicherungsbausteinen, die für die individuelle Absicherung sinnvoll sind, üblich ist.
Versicherungstipps
Wie die meisten Versicherungen muss die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung abgeschossen worden sein, bevor der Vertrag abgeschlossen wurde. In der Regel greift die Versicherung erst drei bis sechs Monate nach Abschluss.
Üblich sind Policen mit einem moderaten Selbstbehalt. Es gibt auch Bedingungswerke ohne Selbstbehalt, jedoch mit entsprechend hohen Prämien.
Hat ein Manager mehrere Organfunktionen in einem Konzern, aber nur einen Arbeitsertrag, müssen die Organfunktionen dort separat aufgeführt werden.
Besitzt ein Manager mehrere Dienstverträge, muss die Police entsprechend erweitert werden.
Die Prämien dieser Versicherung übernimmt in der Regel der Versicherte. Übernimmt das Unternehmen diese (was inzwischen mitunter auch zu beobachten ist), müssen die Prämien als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Schiedsgerichte
Außergerichtliche Vergleiche und eine geräuschlose Streitbeilegung waren bei Managerhaftungsprozessen lange Zeit die Ausnahme. Seit vielen Jahren drängen die D&O-Versicherer die Unternehmen dazu, gegen ihre Manager vor Gericht zu ziehen, um die vielfach wenig eindeutige Haftungsfrage von einem staatlichen Richter klären zu lassen.
Die Folge: Managerhaftungsprozesse finden nicht selten im Blitzlichtgewitter statt. Dabei kann die mit der Gerichtsöffentlichkeit häufig einhergehende negative Presse für die Prozessparteien schädlicher sein als der eigentliche Ausgang des Verfahrens. Für die Manager geht es in erster Linie um karrierebeeinträchtigende Reputationsschäden. Diese münden meist sogar in faktischen Berufsverboten. Und auch das Unternehmen erntet in der Öffentlichkeit häufig regelrecht Schadenfreude und muss mit einem Imageverlust fertig werden. Doch was noch schwerer wiegen kann: Unternehmen, die vor einem öffentlichen Gericht Schadensersatzforderungen stellen, müssen damit rechnen, dass in aller Öffentlichkeit selbst sensible Betriebsinterna und Geschäftsgeheimnisse auf den Tisch kommen.
Daher liegt es im Grunde im Interesse beider Streitparteien gleichermaßen – des Unternehmens und des Managers – die Haftungsfrage jenseits der Gerichtsöffentlichkeit abklären zu lassen. Seit 2018 gibt es mit dem neuen D&O-Schiedsverfahren namens „D&O-Arbitration“ eine besonders schnelle, kosteneffiziente und reputationsschonende Möglichkeit der Konfliktlösung. Erstmals kann in ein- und demselben Verfahren vor einem Schiedsgericht die Haftungs- und die Deckungsfrage entschieden werden.
Wollten ein Unternehmen oder ein Manager bislang rechtsverbindlich klären lassen, dass ein D&O-Versicherer zahlen muss, mussten sie dafür gleich zwei verschiedene Gerichtsverfahren durchstehen – einmal den Managerhaftungsprozess selbst und anschließend noch den Rechtsstreit mit dem D&O-Versicherer.
Der versicherungsabhängige D&O-Spezialist hat gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Hendricks + Partner und der Schiedsgerichtsinstitution ARIAS Deutschland e.V. eine Schiedsgerichtsordnung entwickelt, die dazu dienen soll, selbst komplexe Fällen in deutlich kürzerer Zeit zu einer Entscheidung zu führen als es durch staatliche Gerichte möglich wäre. Damit bleibt allen Beteiligten der häufig kräftezehrende und kostspielige Zug durch die Instanzen erspart. Unsere HP-Bedingungswerke sehen deshalb vor, dass im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen durch das Unternehmen der Manager auch eine schiedsgerichtliche Entscheidung zur Haftungs- und Deckungsfrage verlangen kann.
Raus aus der Karrierefalle
Im Haftungsfall verlieren Manager meist ihren Job. Das Karriereende muss das aber nicht bedeuten. Personalberater Claus Verfürth sagt, warum eine Karriereberatung gerade in einer solchen Krise wichtig ist.
Herr Verfürth, kaum ein Tag vergeht, an dem die Medien nicht über Manager berichten, gegen die der Staatsanwalt ermittelt oder die ihrem Unternehmen Schadensersatz zahlen sollen. Ist das Haftungsrisiko für Manager gestiegen?
Claus Verfürth:
Ja, das kann man so sagen. Im Verlauf der letzten fünf Jahre hat in Deutschland die Zahl der Manager, die in den Sog von behördlichen Ermittlungen geraten oder die sich mit Schadensersatzforderungen auseinandersetzen müssen, deutlich zugenommen. In der Konzernwelt genauso wie im Mittelstand.
Wie häufig kommt es vor, dass betroffene Manager bei Ihnen als Karriereberater anklopfen?
Claus Verfürth:
Glücklicherweise sind solche Erwerbsbiografien immer noch die Ausnahme. Aber ja, solche Anfragen mehren sich.
Welche Chancen haben sie auf dem Arbeitsmarkt?
Claus Verfürth:
Auch Manager, die in einen Haftungsfall geraten sind, haben durchaus ihre Chancen. Die Frage, die sich stellt, ist, wann der richtige Zeitpunkt für die Suche nach einem neuen Job gekommen ist. Einerseits ist es schwer, einen Arbeitgeber davon zu überzeugen, jemanden als neuen Geschäftsführer oder Vorstand einzustellen, wenn noch ein Verfahren gegen ihn läuft. Andererseits halte ich es für sehr wichtig, dass betroffene Manager sich frühzeitig mit ihrer Neupositionierung beschäftigen. Der Manager sollte hier das Heft des Handelns in der Hand halten. Auf keinen Fall darf er sich verstecken, auch wenn ihm vielleicht dazu zu Mute wäre. Gerade in einer ungeklärten Situation ist die richtige Kommunikation in den Markt und in Richtung der eigenen Kontakte sehr wertvoll.
Was können Manager tun, deren Haftungsfall dauerhaft ins Blitzlichtgewitter gerät?
Claus Verfürth:
Eine öffentliche Berichterstattung erschwert natürlich die berufliche Neuorientierung. Nicht deshalb, weil den Manager eine größere Schuld trifft, sondern weil sich viele Menschen – oft ohne jegliche Detailkenntnis – ein Urteil erlauben. Selbst wenn ein potentieller neuer Arbeitgeber einem Kandidaten, der in einen Haftungsfall verstrickt war, gerne einstellen würde, macht es ihm am Ende diese stigmatisierende Haltung in der Öffentlichkeit schwer, sich für den Kandidaten zu entscheiden.
Der Gerichtssaal der Öffentlichkeit lässt sich schwer beeinflussen. Was setzen Sie dagegen?
Claus Verfürth:
Ich finde es wichtig, sich immer wieder zu vergegenwärtigen, dass es im Grunde jeden treffen kann. Jedem Manager können Fehlentscheidungen unterlaufen. Wer vorsätzlich gegen geltendes Recht verstößt, muss natürlich dafür auch die Konsequenzen tragen. Doch Vorverurteilungen und eine grundsätzliche Stigmatisierung sind fehl am Platz. Auch hier ist es wichtig und richtig, den Einzelfall zu prüfen.
Welche unterstützenden Maßnahmen bieten Sie als Karriereberater an?
Claus Verfürth:
Zuerst gilt es die Frage zu klären, wie eine sinnvolle Kommunikation in Richtung des beruflichen Umfelds, der persönlichen Kontakte, aber auch in Richtung der Familie und des sozialen Umfelds aussehen kann. Je präsenter in den Medien, desto schneller müssen hier Strategien her, um ein Reputationsmanagement aufzubauen. Danach folgt der intensive Austausch über die weitere Karriereentwicklung. Im Coaching setzt sich der Manager mit den eigenen Erfahrungen und Erfolgen auseinander. Am naheliegendsten sind Wiedereinstiegszenarien, in denen der Manager an das angeknüpft, was er schon in der Vergangenheit erfolgreich getan hat, nur in einem anderen Unternehmen.
Erhalten Betroffene wirklich die Chance, wieder als angestellter Topmanager zu reüssieren? Sind nicht die meisten von ihnen gezwungen, sich als Unternehmensberater oder Immobilienmakler selbstständig zu machen?
Claus Verfürth:
Der Wiedereinstieg ins Topmanagement kann gelingen und hierzu tragen üblicherweise Kontakte aus der Vergangenheit bei. Sicher gibt es auch die Möglichkeit, sich als Berater selbstständig zu machen oder auch ganz andere Wege einzuschlagen – weit weg von der ehemaligen Profession. Geschieht das aus eigener Überzeugung und auf eigenen Wunsch, ist dagegen nichts einzuwenden. Wenn es aber nur eine „Notlösung“ ist, wäre es schade. Eine selbstständige Tätigkeit kann aber auch eine gute Möglichkeit sein, Gras über die Sache wachsen zu lassen, um sich später wieder in den „traditionellen“ Markt zu begeben.
„Der Manager darf sich auf keinen Fall verstecken. Auch wenn ihm vielleicht dazu zu Mute wäre.“
Zur Person: Claus Verfürth ist Personalberater und Karrierecoach bei „The Boardroom“, der exklusiven Karriereberatung für Topmanager bei von Rundstedt.
"Was tun, wenn Managern im Haftungsfall der Medienpranger droht?"
Litigation-PR im Managerhaftungsfall
Pflichtverletzungen eines Managers können nicht nur lange Rechtsstreitigkeiten mit existenzbedrohenden finanziellen Folgen nach sich ziehen. Die oft jahrelange öffentliche Darstellung der Fälle in den Medien ist ebenfalls eine großes Belastung. Ligitation-PR hat das Ziel, die Reputation der Betroffenen zu schützen.
Wenn gegen Geschäftsführer, Manager oder Aufsichtsräte ermittelt oder gar ein Prozess geführt wird, sind die Schlagzeilen vorprogrammiert – vor allem, wenn es sich um Vertreter bekannter Unternehmen handelt. Das ist beispielsweise bei dem extrem hohen Medieninteresse rund um die Ermittlungen gegen VW-Manager im Abgasskandal zu beobachten.
Das mögliche Pflichtversagen eines Organmitglieds hat häufig nicht nur eine juristische, sondern auch eine Reputationsdimension. Und zwar nicht nur im Haftungsfall, also wenn tatsächlich ein Fehlverhalten nachgewiesen wurde. Der Verdacht reicht aus, um in die Schlagzeilen zu kommen. Der Vorverurteilungsmechanismus in der Öffentlichkeit trifft die Betroffenen völlig losgelöst von der Frage, welche konkrete Verantwortung tatsächlich nachweisbar ist. Aus dem Versuch, Top-Manager mit Haftungsansprüchen zu konfrontieren, wird häufig ein Medienspektakel, das auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird.
Der Ruf leidet unabhängig vom Ausgang des Verfahrens
Die Folgen für die Betroffenen sind unabhängig vom Ausgang eines Verfahrens oft extrem: Fälle wie der des ehemaligen TV-Wetterexperten Jörg Kachelmann etwa zeigen, dass nach einer intensiven Medienschlacht eine Rückkehr in das berufliche Leben oft praktisch ausgeschlossen ist – selbst wenn das Gerichtsverfahren gewonnen wird.
Daher ist es für Manager, Geschäftsführer und Aufsichtsräte notwendig, sich nicht nur für die juristischen Folgen eines Haftungsfalls abzusichern. Droht ein Rechtsstreit öffentlich zu werden, sollte nicht nur eine juristische, sondern auch eine professionelle Medienstrategie vorliegen.
Ein Deckungsbaustein für den Reputationsschutz
Eine professionelle Begleitung mit Hilfe von Ligitation-PR-Experten vor, während und auch nach der Prozessführung schützt vor möglichen Reputationsschäden. Viele Top-Führungskräfte schließen daher Manager-Haftpflichtversicherungen ab, die auch eine kommunikative Abwehr durch Litigation-PR beinhalten.
Mit dem Deckungsbaustein „Public-Relations-Kosten“ können die Kosten zur Abwehr von Reputationsschäden in D&O-Versicherungen versichert werden. Litigation-PR-Experten unterstützen dann die Manager und Unternehmen und entwickeln eine entsprechende Kommunikationsstrategie. Sie agieren im Ernstfall auch als Mediensprecher und kanalisieren entsprechende Anfragen. Das dient nicht nur zum Schutz der betroffenen Manager und Aufsichtsräte. Oft übersteigt die Menge der Anfragen die Kapazitäten.
Reputationsprofis gehen strategisch und langfristig vor
Eine mit rein rechtlichen Mitteln verfolgte Gegenwehr reicht in der Regel nicht aus, weil Gerichtsverfahren oft Jahre in Anspruch nehmen und ein Freispruch oft nur eine Randnotiz ist. Der Ruf wird durch die Medien dagegen sofort ruiniert. Im Rahmen einer bedachten Kommunikationsstrategie wird deshalb mit Hilfe der Legitation-PR der Versuch unternommen, die eigene Position an die Medien zu vermitteln und so das eigene Bild in der Öffentlichkeit positiv zu prägen.
Das Vorgehen beginnt mit der Bewertung des Reputationsrisikos. Können der Rechtsstreit und die damit verbundenen Anschuldigungen öffentlich werden? Wenn ja, muss über eine kommunikative Strategie nachgedacht werden. Diese sollte man, wenn möglich, nicht erst dann entwickeln, wenn die Medien an die Tür klopfen.
Der zweite Schritt ist die Koordination der Aktivitäten. Dabei ist nicht nur wichtig was kommuniziert werden soll, sondern wann es kommuniziert wird. Eine gute Medienstrategie benötigt Vorbereitung und muss den Faktor Zeit im Blick behalten. Welche wesentlichen Termine und Stichtage gibt es, zu denen das Medieninteresse besonders groß sein wird?
Der dritte Schritt ist das Entwickeln der eigenen Botschaft. Fast die Hälfte der Zeitungsleser setzt Studien zufolge die Aussage „Kein Kommentar“ mit einem Schuldeingeständnis gleich. Daher ist es keine Option, sich nicht öffentlich zu äußern. Selbst wenn es gute Gründe gibt, im Moment zu schweigen, kann man diese Gründe erläutern. Journalistenanfragen sind keine lästige Pflicht sondern eine Chance zum Dialog. Man kann zuhören, selbst Fragen stellen und offensichtliche Falschaussagen oder Fehleinschätzungen sofort klarstellen.
Der vierte Schritt ist die öffentliche Äußerung. Sie erfordert sorgfältige Vorbereitung. Die schlimmsten Fehler entstehen durch unvorbereitete Statements. Insbesondere vor eine Fernsehkamera sollte man niemals unvorbereitet treten. Maximal drei Hauptaussagen werden kommuniziert, Antworten auf mögliche kritische Rückfragen dazu trainiert.
Der fünfte Schritt ist der fortlaufende Austausch mit der Presse. Litigation-PR ist in der Regel keine Einmal-Aktion, sondern auf Kontinuität ausgelegt. Dazu braucht es eine langfristige Argumentation, die auch die nächsten eineinhalb Jahre im Blick hat. Wer als vertrauenswürdiger Gesprächspartner bekannt ist, baut ein Vertrauensguthaben auf, das sich auch langfristig strategisch nutzen lässt.
Bei einer guten D&O-Police werden PR-Kosten in der Regel übernommen. Denn es reicht nicht aus, Organmitglieder allein finanziell und juristisch zu schützen. Es geht auch um ihre Reputation und die Fortsetzung der Erwerbsbiographie.
Auch Versicherer schätzen die professionelle Reputationspflege
Durch professionelle Pressearbeit wird sich an den Haftungsbedingungen oder am Urteil nichts ändern. Es ist aber wichtig, dass beispielsweise offensichtliche Falschaussagen oder böswillige Darstellungen öffentlich sichtbar korrigiert werden.
Zudem kommt es schneller zu Vergleichen und außergerichtlichen Einigungen, wenn das kommunikative Klima neutral und das öffentliche Interesse gering ist. Aus dem Grund sind auch die Versicherer an einer geräuscharmen Lösung interessiert, um die Fälle schneller beenden zu können.
Howden Versicherungstipps:
Mit dem Deckungsbaustein "Public-Relations-Kosten" können über die D&O-Versicherung die Kosten zur Abwehr von Reputationsschäden versichert werden.
Experten für Ligitation-PR sollten bei einem drohenden Haftungsfall so früh wie möglich zur Abwehr von Reputationsschäden hinzugezogen werden.
Vor und während des Prozesses werden alle Äußerungen und Darstellungen aus dem strategischen Ziel abgeleitet, die Reputation des Betroffenen zu schützen.
Die Strategie zur Verteidigung des eigenen Rufs muss langfristig angelegt sein, also mindestens bis nach Prozessende.
Strategien zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Muss ich wirklich für den Schaden haften? Und, wenn ja, was übernimmt der D&O-Versicherer? Bis betroffene Manager in einem D&O-Schadenfall diese beiden für sie existenziell wichtigen Fragen für sich beantwortet haben, müssen sie häufig mehrere Gerichtsverfahren und obendrein noch einen Verhandlungsmarathon mit den D&O-Versicherern durchstehen. So beträgt die durchschnittliche Abwicklungszeit von Schadenfällen im Mittelstand drei und bei Großunternehmen sieben Jahre.
BETREUUNG DURCH D&O-SCHADENPROFIS IST KERN DES 360°-SCHUTZES
Ein Grund hierfür ist die hohe Komplexität von Managerhaftungsfällen. Denn nur in sieben Prozent der gemeldeten D&O-Schadenfälle steht von Beginn an fest, dass der Manager seine Pflichten verletzt hat und deshalb haften muss. In 97 Prozent der Schadenfälle gilt es daher, zunächst die Frage der Haftung zu klären und zwar vor Gericht. Die Folge: 70 Prozent der Zahlungen, die die D&O-Versicherer leisten, fließen im Durchschnitt für Rechtskosten. Nur 30 Prozent kommen als Schadensausgleich den Unternehmen zugute.
SPEZIALISIERTE ANWÄLTE STEHEN IHNEN IM SCHADENFALL BEI
Howden hat diese Entwicklung frühzeitig erkannt und die professionelle Unterstützung der betroffenen Manager und Unternehmen im Schadenfall zum Zentrum des Versicherungsschutzes gemacht. Bei besonders komplexen D&O-Schadenfällen und immer dann, wenn uns als Makler die Hände gebunden sind, weil wir die Grenzen der Rechtsberatung erreicht haben, mandatieren wir für Sie die auf Managerhaftung und D&O-Versicherung spezialisierte Anwaltsboutique Hendricks + Partner. Die Rechtsanwälte rund um den Wegbereiter der D&O-Versicherung deutscher Prägung Michael Hendricks entwickeln für unsere Kunden individuelle Strategien für die Durchsetzung ihrer Ansprüche, etwa wenn im Schadenfall ein D&O-Versicherer nicht zahlen will.
KONFLIKTLÖSUNG AM RUNDEN TISCH
Der beste Weg, eine möglichst zügige und kundenfreundliche Schadenregulierung zu erreichen, ist es, alle Streitparteien – die versicherte Gesellschaft, die sich vielfach miteinander im Rechtsstreit befindlichen Aufsichts- und Vorstandsorgane sowie den D&O-Versicherer – an einen Tisch zu bringen, und das nicht vor einem Richter. Die Rechtsanwälte von Hendricks + Partner übernehmen hier im Auftrag von Howden die Rolle des Monitoring Counsel und koordinieren die Themen auch mit den Anwälten der versicherten Personen, des Unternehmens als Versicherungsnehmerin und des D&O-Versicherers. In der Betreuung von nationalen und internationalen D&O-Schadenfällen jeder Größenordnung versiert, tragen die hochspezialisierten Juristen so dazu bei, die Interessen unserer Kunden zu wahren und den Streit zügig beizulegen.
Dazu auch „Der persönliche D&O-Schadenmanager an Ihrer Seite“
Ein Schadenfall aus der Praxis
Beim Aufbau eines neuen Auslandsstandorts bescherte die Geschäftsführerin eines Markenherstellers ihrem Unternehmen eine Vertragsstrafe in Millionenhöhe. Ohne juristischen Rat einzuholen und sich im Haus abzustimmen, sicherte sie dem Projektentwickler die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von einer Million Euro zu, sollte nach Projektende kein Mietvertrag zustande kommen.
Kollegen und Gesellschafter nicht informiert
Als das Grundstück erschlossen war, legte der Projektentwickler dem Kollegen der Managerin aus der Geschäftsführung einen Vertrag mit einer horrenden Mietforderung vor. Der Deal platzte. Der Projektentwickler zog vor Gericht und setzte die Zahlung von zwei Dritteln der Vertragsstrafe durch. Das Geld forderte das Unternehmen von der Managerin mit der Begründung zurück, sie hätte ohne die Zustimmung der Gesellschafter gehandelt und zudem gegen das Vier-Augen-Prinzip verstoßen.
Das Blatt wendete sich zum Guten
Glück im Unglück. Das Unternehmen hatte vorsorglich für die Managerin eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Der Versicherer übernahm einen Großteil des Millionenschadens.
Schnell den richtigen Anwalt finden
Im Fall der Fälle brauchen Manager vor allem eins: so schnell wie möglich einen guten Anwalt. Gerade in Managerhaftungsfällen ist die Vielfalt der möglichen Streit- und Schadenkonstellationen groß. Die Frage, wie Betroffene auf die Schnelle den wirklich passenden Verteidiger für sich finden, wird damit zum entscheidenden Erfolgskriterium.
MANAGER MÜSSEN SICH OPTIMAL VERTEIDIGEN KÖNNEN
Klar ist: Steht einmal der Vorwurf im Raum, ein Manager habe gegen seine Pflichten oder sogar gegen Gesetze verstoßen, fällt es ihm schon wegen der Beweislastumkehr häufig schwer, selbst unbegründete Ansprüche abzuwehren und sich so vom Makel des pflichtwidrigen Verhaltens zu befreien. Klar ist deshalb auch: Hochwertiger D&O-Versicherungsschutz muss Managern eine optimale Verteidigung ermöglichen.
HOWDEN BIETET IHNEN ZUGANG ZU ERFAHRENEN ANWÄLTEN FÜR MANAGERHAFTUNG
Mit dem Hendricks Anwaltsnetzwerk bietet Howden deshalb versicherten Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsrats- und Beiratsmitgliedern Zugang zu einem bundesweiten Pool an Anwälten, die in der Konfliktlösung von Managerhaftungsfällen zu den erfahrensten Spezialisten in ganz Deutschland zählen. Ein Anruf genügt und wir vermitteln Ihnen den passenden Rechtsbeistand in Ihrer Nähe.
DAS HENDRICKS ANWALTSNETZWERK IST BUNDESWEIT FÜR SIE DA
1996 von dem D&O-Experten und langjährigen Howden-Geschäftsführer Michael Hendricks gegründet, steht das Hendricks Anwaltsnetzwerk seit Jahrzehnten für zivil- und strafrechtliche Beratungskompetenz auf höchstem Niveau. Zu dem exklusiven Verbund zählen spezialisierte Rechtsanwälte aus den Bereichen Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und Prozessrecht.
HOWDEN ERMÖGLICHT FREIE ANWALTSWAHL
Damit Ihr Spezialist aus dem Hendricks Anwaltsnetzwerk im Schadenfall für Sie unverzüglich tätig werden kann, haben wir seine Mandatierung und die Höhe seiner Honorare mit dem Versicherer bereits im Vorhinein abgestimmt. Das ermöglicht es Ihnen, auf das Know-how von hochspezialisierten Anwälten zurückgreifen zu können, die üblicherweise auf Stundenbasis und nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen, ohne Gefahr dabei zu laufen, am Ende teure Anwaltsrechnungen begleichen zu müssen.
Der persönliche Schadenmanager an Ihrer Seite
Wie gut eine Versicherung ist, zeigt sich erst im Schadenfall. Im Zentrum des Versicherungsschutzes von Howden steht deshalb die schnelle, persönliche und fachkundige Betreuung von Unternehmen und Managern im Krisenfall.
Schaden-Notruf. Wenn Unternehmen und Manager auf Schadensersatz verklagt werden und deshalb um ihre Existenz fürchten müssen, können sie bei Howden auf die Expertise von mehr als 60 D&O/Financial Lines-Experten zurückgreifen – darunter viele Juristen. Über unsere Schadennotrufnummer +49 (0) 211/ 94083-62 sind wir von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 19:00 Uhr jederzeit für Sie da.
Wir betreuen Sie, noch bevor Sie Ihren Schaden dem Versicherer melden. Egal, ob Managerhaftpflichtfall oder Vermögensschaden nach einer Cyberattacke – als versicherungsunabhängiger Schadenprofi beraten wir Unternehmen und Führungskräfte, noch bevor die eigentliche Schadenmeldung an den Versicherer rausgeht. Damit Sie wissen, welche Schritte jetzt für Sie wichtig sind und worauf Sie aufpassen müssen.
Schaden-Service. Unsere Schaden-Profis übernehmen für Sie das gesamte Schadenhandling – angefangen von der Korrespondenz mit dem Versicherer bis zur Unterstützung bei Konfliktsituationen mit der Assekuranz. Wir liefern Ihnen innerhalb von wenigen Stunden eine erste deckungsrechtliche Einschätzung Ihres Falls, unterstützen Sie bei der Formulierung der Schadenmeldung, leiten diese auf Wunsch unverzüglich weiter und stellen sicher, dass der D&O-Versicherer bei Eintritt des Versicherungsfalls der Versicherungsnehmerin (Unternehmen) und der versicherten Person (Manager) sofort einen Schadensachbearbeiter als Ansprechpartner sowie ein Aktenzeichen zur Verfügung stellt.
Zügige Bearbeitungszeiten. Damit Ihr Schadenfall möglichst schnell und effizient bearbeitet werden kann, haben wir mit vielen Versicherern schon im Vorfeld verbindliche Leitfäden für die Schadenbearbeitung (Claims Manual) vereinbart. Hier sind zum Beispiel Fristen für einzelne Bearbeitungsstufen fest fixiert.
Manager erhalten Versicherungsbedingungen in Kopie. Da in der Regel nicht die Führungskräfte selbst, sondern ihre Unternehmen den Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, sind die Betroffenen häufig gerade zu Anfang sehr unsicher, was genau in den Versicherungsbedingungen steht. Über die hauseigenen HP-Bedingungswerke hat Howden sichergestellt, dass sich D&O-Versicherer unverzüglich mit der durch den Schadenfall betroffenen Person in Verbindung setzen müssen. Der D&O-Versicherer ist zudem verpflichtet, Ihnen die Versicherungsbedingungen in Kopie zukommen zu lassen.
Keine Verzögerungen durch Verhandlungen mit dem Versicherer über die Anwaltswahl. Im Schadenfall brauchen Manager am besten von jetzt auf gleich einen Anwalt. Doch bevor ein solcher Rechtsbeistand mandatiert werden kann, müssen dessen Honorarvorstellungen mit dem Versicherer abgestimmt sein. Das kann im schlimmsten Fall Wochen dauern. Wir von Howden haben deshalb vorab mit unseren Kooperationspartnern von Versichererseite vereinbart, dass sie die in den HP-Versicherungsbedingungen fixierten Honorarsätze übernehmen, sofern ein Spezialist des Hendricks Anwaltsnetzwerks beauftragt wird. So lässt sich verhindern, dass Manager am Ende auf den teuren Anwaltsrechnungen sitzenbleiben.
Überwachung der Obliegenheitspflichten. Auch wenn wir als Versicherungsmakler keine eigene Schadenregulierung vornehmen, ist eine Beratung und Unterstützung des Kunden im Schadenfall sehr von Vorteil. Als versicherungsunabhängige Anlaufstelle koordinieren wir für Sie das Schadenmanagement und managen die Schnittstelle zwischen Versicherungsnehmerin (Unternehmen), versicherter Person (Manager), Makler und Versicherungsgesellschaft. Da wir bei Howden Germany unsere eigenen Wordings von den jeweiligen Versicherern zeichnen lassen, verfügen unser Mitarbeiter über eine hohe Expertise und sind in der Lage, etwaige Deckungsversagungen der Versicherer umgehend rechtlich zu hinterfragen. So können wir Sie dabei unterstützen, der Ablehnung etwas entgegen zu setzen.
Wir kämpfen für Ihre Interessen. Erweist sich die Zahlungsablehnung des Versicherers als unberechtigt, springen die Juristen der Schadenabteilung Ihnen zur Seite und verfassen eine rechtliche Stellungnahme. Wenn auch das nicht zum Ziel führt, suchen wir das persönliche Gespräch mit dem Versicherer. Fazit: Im Ernstfall haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie in jeder Hinsicht gegenüber dem Versicherer unterstützt.
Im Ernstfall muss der D&O-Fallschirm auch aufgehen
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In der Wirtschaft wird mit immer härteren Bandagen gekämpft. Für Unternehmen ist es deshalb heute wichtiger denn je, dass der berufliche Haftpflichtschutz ihrer Führungsriegen up to date bleibt.
Das Feld der Managerhaftung ist ständig in Bewegung: Immer schärfere Gesetze, neue Gerichtsurteile, Behördenauflagen, Management- und Techniktrends, aber auch Entwicklungen im D&O-Versicherungsmarkt selbst machen es erforderlich, bei den Versicherungsbedingungen für den D&O-Schutz laufend nachzubessern – damit die Schutzweste für Manager im Schadenfall auch tatsächlich funktioniert.
Versicherbarkeit von Geldbußen
Die Diskussion über die hohen Geldbußen, die Unternehmen ab 25. Mai 2018 mit dem neuen Datenschutzrecht drohen, hat bei Kooperationsmaklern und versicherten Unternehmen Fragen aufgeworfen, wie es derzeit um die Versicherbarkeit von Geldbußen bestellt ist, die Behörden Unternehmen und Managern nach Ermittlungsverfahren auferlegen. Um Sie auf den neuesten Stand zu bringen, beschreibt Howden die neuesten Entwicklungen in der Schadenregulierung bei Geldbußen in einem Info-Blatt (siehe unten).
Nachmeldefrist gilt auch bei Prämienverzug
Howden hat zudem die diesjährigen Wording-Verhandlungen mit den D&O-Versicherern genutzt, um in den HPDO 2018 klarzustellen, dass Erstprämien wie Folgeprämien behandelt werden. Eine für den D&O-Schutz von Managern wichtige Klausel, deren Unternehmen zum Beispiel wegen Insolvenz oder einer laufenden Restrukturierung in Zahlungsverzug geraten. Jetzt können Manager sicher sein, dass die Nachmeldefrist nicht automatisch erlischt, wenn der Versicherer eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausspricht. Bei tatsächlichen oder behaupteten Pflichtverletzungen, die vor Zahlungsverzug eingetreten sind, müssen die D&O-Versicherer ihr Leistungsversprechen einhalten.
Vorstände stehen unter großem Druck. Sie müssen die Renditeerwartungen erfüllen und das Unternehmen auch in schwierigen Zeiten nach vorne bringen. Wenn es nicht optimal läuft, werden Manager gnadenlos aussortiert oder/und mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert. Wie sich die Manager dagegen schützen können wollen wir in dieser Videoreihe diskutieren.
Die D&O-Versicherung hat sich als Schutz für Manager etabliert. In der Schadenregulierungspraxis hat sich jedoch gezeigt, dass es sinnvoll sein kann, zusätzlich eine Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Fehlentscheidungen im Management verursachen in Unternehmen schnell Schäden in Millionenhöhe. Auch viele Mittelständler haben sich in den letzten Jahren deshalb für den Abschluss einer D&O-Versicherung entschieden. Zum einen um ihre Geschäftsführer persönlich zu schützen, die bereits bei leichtester Fahrlässigkeit unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften. Zum anderen um den Fortbestand der GmbH-Gesellschaft selbst zu sichern. Denn auch Geschäftsführer verdienen häufig nicht genug, um Schadensersatzansprüche auszugleichen, die selbst im Mittelstand schnell sechs- oder siebenstellig ausfallen können.
Für den Totalschaden vorbauen
Nun hat sich in der Schadenregulierungspraxis gezeigt, dass in der D&O-Versicherung auch im Mittelstand häufig Totalschäden auftreten. In dem jüngst erschienenen E-Book für Geschäftsführer 2018 (Hrsg. Euroforum) beschreibt Howden-Anwalt Michael Hendricks, welche Auswirkungen dies auf den D&O-Schutz hat und was Unternehmen tun können, um im D&O-Haftungsfall den Vermögensschaden in angemessener Höhe auch tatsächlich von ihrem Management-Personal ersetzt zu bekommen.
Das Schutzkonzept der D&O-Versicherung
Oft entspricht der Umfang des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs exakt der D&O-Deckungssumme. Das Schutzkonzept der D&O-Versicherung sieht jedoch vor, dass der Versicherer im ersten Schritt die Kosten für die Prüfung der Haftpflichtfrage, im zweiten Schritt die Kosten für die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und erst im dritten Schritt die Kosten übernimmt, die für den Ausgleich berechtigter Ansprüche anfallen.
Auf die D&O-Deckungssumme kommt es an
Bereits die Rechtsstreitigkeiten rund um die Frage, ob ein Schadensersatzanspruch berechtigt ist oder nicht, zehren häufig einen Großteil der vereinbarten D&O-Deckungssumme auf, sodass am Ende kaum etwas übrig bleibt, um berechtigte Ansprüche auszugleichen. In solchen Fällen bleibt den versicherten Unternehmen dann nichts weiter übrig, als zu versuchen, sich die noch offenstehende Schadenssumme vom Manager privat zurückzuholen. Dabei geht es oft um enorme Beträge, die den Manager in den finanziellen Ruin treiben können.
Zusätzlichen Rechtsschutz für Vermögensschäden abschließen
Eine Lösung kann der Abschluss einer Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung sein. Ist die D&O-Deckungssumme ausgeschöpft, übernimmt der Rechtsschutzversicherer die bereits verauslagten Kosten, sodass ein voller Schadenausgleich über die D&O-Versicherung möglich wird.
Quelle: Aufsatz „Die D&O-Versicherung und der Ernstfall“, E-Book für Geschäftsführer 2018, Seite 20-24, Euroforum Link zum Hendricks-Artikel als PDF
Kompetente Autoren – darunter der D&O-Experte und Howden-Anwalt Michael Hendricks – haben in diesem E-Book praxisnah zusammengefasst, was für Geschäftsführer derzeit relevant ist.
Veröffentlicht am: 22. März 2018
Hier können Sie das komplette E-Book für Geschäftsführer 2018 kostenlos downloaden: Link zum Download
Der 360°-Schutz für stürmische Zeiten
Manager sind es gewohnt, Krisen selbst zu bewältigen. Doch immer häufiger sind sie und ihre Unternehmen Risiken ausgesetzt, die ohne ein externes Notfallnetzwerk und ein maßgeschneidertes Versicherungsschutzprogramm nicht zu meistern sind.
Wir vermitteln Sicherheit durch Kompetenz
Die Zeiten sind rauer geworden. Die Klagefreude in Deutschland hat neue Dimensionen erreicht. Schadensersatzansprüche werden heute rigoros eingefordert. Gerade bei Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftung, Rechtsschutz, Cyber- und Vermögenschadenrisiken (Financial Lines) kommt es darauf an, die richtigen Prioritäten zu setzen.
Ganzheitlich gedachter-Manager- und Unternehmensschutz für Sie maßgeschneidert
Eine Cyberattacke legt den Betrieb lahm, die Behörden ermitteln wegen fehlerhaft abgeführter Sozialabgaben gegen das Management oder ein Anlegerprozess droht – das Spektrum an möglichen Streit- und Schadenkonstellationen ist groß. Dabei kann der individuelle Bedarf von jedem Unternehmen und seiner Entscheidungsträger sehr unterschiedlich ausfallen.
Multichannel - Individuelle Bedarfsanalysen
Als versicherungsunabhängiger Spezialmakler für D&O- und Financial Lines-Versicherungslösungen helfen wir Unternehmen und Führungskräften dabei, ihr individuelles Risikoprofil exakt zu analysieren, die richtigen Schwerpunkte bei der Schadenprophylaxe sowie im Versicherungsschutz zu setzen und das darauf zugeschnittene und wirklich passende Deckungskonzept zu finden.
Typische Aufgaben, die unsere Kunden und Makler gemeinsam mit uns lösen möchten:
Die Aufgabe: Ihr Unternehmen soll vor den Folgen einer Cyberattacke geschützt werden.
Die Lösung: Die Cyberversicherung HPCY
sichert Ihr Unternehmen gegen Betriebsunterbrechungs- und Haftpflichtrisiken ab,
übernimmt Mehrkosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs,
übernimmt Vertragsstrafen bei Verletzungen gegen Geheimhaltungspflichten oder aufgrund von Lieferverzögerungen,
vermittelt Datenschutzexperten, Forensiker, Krisenmanager, spezialisierte Anwälte sowie PR-Berater und übernimmt deren Honorare.
Die Aufgabe: Ihr Unternehmen möchte sein Management, aber auch alle übrigen Mitarbeiter vor den Folgen behördlicher Ermittlungen schützen.
Die Lösung: Die Strafrechtsschutzversicherung HPST
deckt die Rechtskosten bei Verfahren aufgrund von Straf- und Ordnungswidrigkeiten für Management und Mitarbeiter aller Hierarchiestufen,
auf Wunsch Vermittlung eines versierten Strafverteidigers,
24-Stunden-Notfall-Hotline.
Die Aufgabe: Ihr Unternehmen möchte eine D&O-Versicherung abschließen, um das Führungspersonal im Managerhaftungsfall abgesichert zu wissen.
Die Lösung: Die D&O-Versicherung HPDO
deckt die Kosten für die Abwehr unberechtiger Schadensersatzansprüche,
gleicht berechtige Schadensersatzansprüche aus,
vermittelt erfahrene Rechtsexperten, deren Honorare nicht mehr mit dem D&O-Versicherer abgestimmt werden müssen.
Sie sind an einer kostenfreien und unverbindlichen Analyse Ihres persönliches Risikoprofils und das Ihres Unternehmens interessiert? Wir beraten Sie gern. Von montags bis freitags stehen unsere D&O- Cyber- und Financial-Lines-Experten telefonisch Rede und Antwort. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0211 /94083-20 oder über das Kontaktformular auf dieser Website.
Sie sind unsicher, welche Versicherung Sie als Unternehmen oder Manager zusätzlich benötigen, um ganzheitlich abgesichert zu sein? Auf Wunsch führen wir gerne eine individuelle Bedarfsanalyse vor Ort bei Ihnen durch.
Was wir Ihnen bieten
Keine Policen von der Stange. Der unabhängige Spezialmakler Howden steht für qualitativ hochwertige, selbst entwickelte Bedingungswerke, die dem Marktstandard weit überlegen sind. Wir kennen nicht nur das Kleingedruckte, wir geben den Versicherern das Kleingedruckte vor.
Beste Bedingungswerke. Als Marktführer für D&O-Versicherungen verfolgen wir eine klare Multi-Versicherer-Strategie. Unsere marktführende Stellung verschafft uns eine gute Position bei den Vertragsverhandlungen – sodass wir mit Fug und Recht sagen können, für Unternehmen und Manager den besten Versicherungsschutz aushandeln zu können.
Praxiserprobter Schutz. Unsere D&O- und Rechtschutzversicherungen haben allesamt den Stresstest unserer fast 25-jährigen D&O-Schadenfallbetreuung durchlaufen und werden von mehr als 20 Versicherungsgesellschaften gezeichnet.
Persönliche Betreuung vor Ort in der Region. Mit mehr als 60 D&O-Experten sind wir an den Standorten Düsseldorf, München und Hamburg vertreten. In einem persönlichen Gespräch vor Ort bei Ihnen führen wir eine professionelle Risikoanalyse durch und erarbeiten für Sie anschließend ein auf Ihr individuelles Profil angepasstes D&O-Schutzkonzept.
Beste Beratung. Unsere Juristen und Versicherungskaufleute sind in Organhaftung und Gesellschaftsrecht versiert, kennen die Strategien und Lösungen der Versicherer und bilden sich in der hauseigenen Howden Academy regelmäßig weiter.
Unsere Policen sind tagesaktuell. Wir überprüfen ständig Ihre Verträge und schließen Lücken, die sich durch verschärfte Gesetze, neue Urteile, Behördenauflagen ergeben können. Aber auch strategische Entwicklungen, die Ihr Unternehmen in neue Risikofelder manövrieren, halten wir im Blick.
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Unsere Policen sind tagesaktuell.
Der tägliche Umgang mit Organhaftungsfällen treibt uns an, Ihren D&O-Schutz laufend zu optimieren. Unsere Juristen überprüfen ständig Ihre Verträge und schließen Lücken, die sich durch verschärfte Gesetze, neue Urteile und Behördenauflagen ergeben können. Aber auch strategische Entwicklungen, die Ihr Unternehmen in neue Risikofelder manövrieren, halten wir im Blick.
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Ihr persönliches Howden-Experten-Team begleitet Sie bei Ihren Entscheidungsprozessen rund um das Thema Versicherungsschutz und Managerhaftung.
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Unsere D&O- und Rechtschutzversicherungen haben allesamt den Stresstest unserer mehr als 20-jährigen D&O-Schadenfallbetreuung durchlaufen. Unser Praxiswissen macht uns einfach einzigartig und ist Motor für laufende Produktinnovationen.
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Wir sind D&O-Spezialisten und damit wählen wir aus dem Kreis unserer mehr als 20 Kooperationsversicherer den Richtigen für Sie aus. Unsere marktführende Stellung verschafft uns eine herausragende Position bei den Vertragsverhandlungen – mit Fug und Recht können wir behaupten, für Unternehmen und Manager den besten Versicherungsschutz aushandeln zu können.
Keine Policen von der Stange.
Als unabhängiger Spezialmakler und Teil der Howden-Group entwickeln wir für Sie und Ihr Unternehmen ein individuelles 360°-Schutzkonzept. Unsere selbst entwickelten Bedingungswerke sind dem Marktstandard weit überlegen. Wir kennen nicht nur das Kleingedruckte, wir geben den Versicherern das Kleingedruckte vor.
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