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Das neue Datenschutzrecht

Für den Umgang mit Kunden­da­ten gelten ab 25. Mai 2018 neue Regeln. Worauf sich Unter­neh­men mit dem neuen Daten­schutz­recht einstel­len müssen und was das für den Versi­che­rungs­schutz bedeutet.

Daten von Kunden oder solchen, die es noch werden sollen, sind für jedes Unter­neh­men wertvoll. Doch die Frage, ob der Umgang mit perso­nen­be­zo­ge­nen Daten korrekt abläuft und die gespei­cherte Person ihre Einwil­li­gung dafür gegeben hat, erhält ab 25. Mai 2018 eine ganz neue Dimen­sion. Das neue Daten­schutz­recht legt Unter­neh­men neue umfang­rei­che Pflich­ten auf. Verstöße sollen mit drasti­schen Geldbu­ßen geahn­det werden.

Neue Regeln, neue Haftungsrisiken

Nur ein Beispiel: Unter­neh­men müssen künftig nachwei­sen, dass sie für die Speiche­rung sämtli­cher von ihnen genutz­ten E-Mail-Adres­sen die ausdrück­li­che Erlaub­nis der betrof­fe­nen Perso­nen einge­holt haben. Das neue Daten­schutz­recht, das erstmals Bußgel­der in Millio­nen­höhe für Unter­neh­men vorsieht, könnte sich als neuer Auslö­ser für Fälle von Manager­haf­tung erweisen.

Versi­che­rungs­schutz überprüfen

Unter­neh­men sollten dringend ihren bestehen­den Versi­che­rungs­schutz überprü­fen, zum Schutz der Bilanz, aber auch der Unter­neh­mens­lei­ter, inter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten und verant­wort­lich leiten­den Angestell­ten. Beata Drenker, Legal Counsel bei Howden, hat in dem neuen Info-Blatt „Kosten­falle Daten­schutz­recht“ die wichtigs­ten Eckda­ten und Handlungs­emp­feh­lun­gen zusammengestellt.

Download: Howden-Info - Kosten­falle Daten­schutz­recht (PDF, 119 KB)

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