Für den Umgang mit Kundendaten gelten ab 25. Mai 2018 neue Regeln. Worauf sich Unternehmen mit dem neuen Datenschutzrecht einstellen müssen und was das für den Versicherungsschutz bedeutet.
Daten von Kunden oder solchen, die es noch werden sollen, sind für jedes Unternehmen wertvoll. Doch die Frage, ob der Umgang mit personenbezogenen Daten korrekt abläuft und die gespeicherte Person ihre Einwilligung dafür gegeben hat, erhält ab 25. Mai 2018 eine ganz neue Dimension. Das neue Datenschutzrecht legt Unternehmen neue umfangreiche Pflichten auf. Verstöße sollen mit drastischen Geldbußen geahndet werden.
Neue Regeln, neue Haftungsrisiken
Nur ein Beispiel: Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass sie für die Speicherung sämtlicher von ihnen genutzten E-Mail-Adressen die ausdrückliche Erlaubnis der betroffenen Personen eingeholt haben. Das neue Datenschutzrecht, das erstmals Bußgelder in Millionenhöhe für Unternehmen vorsieht, könnte sich als neuer Auslöser für Fälle von Managerhaftung erweisen.
Versicherungsschutz überprüfen
Unternehmen sollten dringend ihren bestehenden Versicherungsschutz überprüfen, zum Schutz der Bilanz, aber auch der Unternehmensleiter, internen Datenschutzbeauftragten und verantwortlich leitenden Angestellten. Beata Drenker, Legal Counsel bei Howden, hat in dem neuen Info-Blatt „Kostenfalle Datenschutzrecht“ die wichtigsten Eckdaten und Handlungsempfehlungen zusammengestellt.
Download: Howden-Info - Kostenfalle Datenschutzrecht (PDF, 119 KB)
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