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Weckruf für Manager: Wer in der Firma lieber...

Claudia Tödtmann (Manage­ment-Blog WirtschaftsWoche):
Der Diesel­skan­dal und die Schadens­er­satz­for­de­rung von VW an seine Ex-Topma­na­ger Winter­korn und Stadler ist eine Blaupause. Inter­view mit Manager­haf­tungs­profi Michael Hendricks

VW verlangt von den Ex-Top-Managern Martin Winter­korn und Rupert Stadler wegen des Diesel­skan­dals Schaden­er­satz aus ihrem Privat­ver­mö­gen. Vorge­wor­fen wird den beiden, dass sie in dem Moment untätig blieben, als sie defini­tiv von den rechts­wid­ri­gen Machen­schaf­ten im Unter­neh­men erfuh­ren. Manager­haf­tungs­experte und Anwalt Michael Hendricks zeigt im Inter­view auf, warum dies ein Weckruf für alle Top-Manager, Vorstände und Geschäfts­füh­rer in Deutsch­land ist.

Warum kommt die Ankün­di­gung der Forde­rung von VW erst jetzt? Haben die Anwälte der Kanzlei Gleiss so lange Zeit gebraucht, weil sie so viel Material sichten mussten? Die Rede ist von irrwit­zig viel Material und mehr als 1550 Inter­views und Verneh­mun­gen. Oder hat VW andere Gründe, erst jetzt Forde­run­gen gegen die verant­wort­li­chen Manager anzukündigen?

VW taktiert. Der Aufsichts­rat hat sich vermut­lich deshalb sechs Jahre Zeit gelas­sen mit der Ankün­di­gung der Inanspruch­nahme der verant­wort­li­chen Vorstände, weil der Konzern ansons­ten selbst die vielen Verbrau­cher­kla­gen befeu­ert hätte durch dieses Schuldeingeständnis.

Was passiert als nächstes?

Erfah­rungs­ge­mäß strebt der Aufsichts­rat einen Vergleich mit den D&O- Versi­che­rern an und versucht, eine Klage zu umgehen: Um an schnel­les Geld zu kommen und den Reputa­ti­ons­scha­den nicht noch weiter zu vergrö­ßern. Der VW-Aufsichts­rat, Martin Winter­korn und Rupert Stadler und die D&O-Versicherer werden sich an einen Tisch setzen und einen Vergleich aushan­deln. So lief es schon bei Siemens, bei der Deutschen Bank und auch dem Flugha­fen BER. Von Winter­korn und Stadler wird dann eine Eigen­be­tei­li­gung gefor­dert werden, die sie aus ihrem Privat­ver­mö­gen an VW zahlen müssen.

Wieviel wird VW von Martin Winter­korn und Rupert Stadler verlan­gen, wieviel werden die D&O-Versicherer zahlen müssen?

Das hängt von der Summe ab, die die D&O-Versicherer zahlen werden. Ich schätze, VW wird von den D&O-Versicherern 100 bis 200 Millio­nen Euro verlan­gen, auch wenn die Schäden eigent­lich in die Milli­ar­den gehen. Die Deckungs­summe - die Höchst­grenze - im D&O-Vertrag beträgt laut Presse­be­rich­ten nur 500 Millio­nen Euro. VW verlangt weniger, weil die Straf­ver­fah­ren gegen Winter­korn und Stadler noch jahre­lang laufen werden und - wenn das Gericht vorsätz­li­ches Handeln der Topma­na­ger annimmt - der Konzern dann am Ende ganz leer ausge­hen könnte.
Beide Parteien, VW wie die D&O-Versicherer, zocken. Die Versi­che­rer werden VW sozusa­gen ein Häppchen geben. Wenn das Gericht in einigen Jahren gewerbs­mä­ßi­gen Banden­be­trug von Winter­korn und vorsätz­li­che Pflicht­ver­let­zun­gen von Stadler bejaht, dann sind die D&O-Versicherer fein raus: denn sie müssen nicht mehr die Höchst­summe zahlen.
Aber wenn das Gericht die Ex-Manager in einigen Jahren freispre­chen würde, kann sich VW ärgern, weil der Konzern dann nicht die ganze Deckungs­summe erhal­ten hat.

... und dann?

Werden sich diese drei Parteien einig, wird dieser Vergleich der Haupt­ver­samm­lung von VW zur Abstim­mung vorge­legt werden. Ich gehe davon aus, dass die Haupt­ver­samm­lung diesen Vergleich geneh­migt. Wiederum, um den Reputa­ti­ons­scha­den von VW zu verrin­gern und nicht noch weitere Prozesse loszu­tre­ten, die weitere zehn bis 15 Jahre dauern würden.

Also wieviel werden Martin Winter­korn und Rupert Stadler aus ihrem Privat­ver­mö­gen an VW zahlen müssen, was schät­zen Sie?

Bei dem Vergleich müssen auch die Topma­na­ger Federn lassen und eine Eigen­be­tei­li­gung aus ihrem Privat­ver­mö­gen zahlen - bezie­hungs­weise auf Alters­ver­sor­gungs­zu­sa­gen von VW verzichten.
In einem anderen Fall musste ein Finanz­vor­stand auf seine Alters­be­züge von drei Millio­nen Euro gegen­über seinem Unter­neh­men verzich­ten - der gesamte Schaden betrug acht Millio­nen Euro.
Auch Winter­korn und Stadler werden wohl mehrere Millio­nen verlie­ren, indem sie ihre Versor­gungs­be­züge zurück­ge­ben müssen und womög­lich obendrein noch weitere Schaden­er­satz­zah­lun­gen an VW leisten müssen.

Müssen Martin Winter­korn und Rupert Stadler jetzt ihre Anwalts­kos­ten - und wenn ja, wieviel - zurück­zah­len an den D&O-Versicherer?

Wenn VW, die beiden Ex-Manager Winter­korn und Stadler sich mit dem D&O-Versicherer schnell über eine Vergleichs­summe einig werden, brauchen die Manager keine Kosten von Anwäl­ten, die für die zivil­recht­li­chen Schaden­er­satz­an­sprü­che beauf­tragt wurden, erstatten.
Anderes gilt, wenn die beiden eines Tages vom Gericht wegen einer vorsätz­li­chen Straf­tat - dem Nicht­auf­klä­ren und Stoppen der Schum­mel­soft­ware - verur­teilt würden und kein Vergleich zuvor geschlos­sen wurde: Dann müssten die D&O-Versicherer wegen dieses vorsätz­li­chen Verhal­tens nichts zahlen und könnten die bereits geleis­te­ten Honorare für Anwälte der beiden von ihnen zurück­for­dern. Erfah­rungs­ge­mäß können diese Anwalts­rech­nun­gen schnell ein, zwei, drei Millio­nen Euro und mehr ausmachen.

Welche Signal­wir­kung wird die Forde­rung von VW für andere Manager in anderen Branchen landauf landab haben? Der Pflicht­ver­stoß, der den Topma­na­gern jetzt konkret vorge­wor­fen wird, ist ja dieses Mal ein Unter­las­sen - und zwar das schonungs­lose Nicht­auf­klä­ren, als sie defini­tiv von dem Einsatz der betrü­ge­ri­schen Software erfuh­ren? Dieses Mal lautete der Vorwurf ja - anders als bei Siemens - gerade nicht Kontroll- oder Organisationsversagen.

Winter­korn und Stadler hätten sofort den Verkauf der Autos mit Schum­mel­soft­ware darin stoppen und alles aufklä­ren müssen. Das haben sie nicht getan. Das genau wäre aber ihre Pflicht gewesen. Das bedeu­tet über diesen Fall hinaus: Manager müssen sich abgewöh­nen, über Missstände im eigenen Haus nur wegzu­gu­cken. Das passiert überall und täglich, und genau das, worüber sie hinweg­se­hen, sind ihre eigenen Tretmi­nen von morgen. Manager sollten im ureigens­ten Inter­esse tatsäch­lich auf Einhal­tung der Gesetze in ihrer Firma achten. Denn wenn sie beim Wegschauen vom Gericht erwischt werden, müssen sie am Ende genau deshalb der Firma Schadens­er­satz aus eigener Tasche zahlen.

Im Klartext: Gerade ihr Weggu­cken macht sie persön­lich schadensersatzpflichtig.

Genau. Ich frage: welcher Geschäfts­füh­rer, welcher Vorstand will schon seine Villa und seine Alters­ver­sor­gung dafür opfern, dass das Unter­neh­men einen gesetz­wid­ri­gen Vorteil erlangt? Er selbst verliert dafür obendrein auch noch seinen Job. Ich fürchte, diese Folge, dieses Risiko macht sich derzeit kaum ein Manager klar, der heute noch wegsieht.

Das dürfte anstren­gend werden. Vor allem: Wie ist diese Anfor­de­rung an die Topma­na­ger vor dem Hinter­grund des geplan­ten Geset­zes zu Whist­le­b­lo­wern zu sehen? Bislang reagie­ren - wie Arbeits­recht­ler berich­ten - Unter­neh­men auf Whist­le­b­lower immer gleich: sie feuern sie. Diese Strate­gie könnte für Topma­na­ger jetzt blitz­ge­fähr­lich werden, richtig?

Tritt zum Jahres­ende das Whist­le­b­lower-Gesetz in Kraft, ist es aus Sicht der Topma­na­ger selbst­mör­de­risch, die Hinweis­ge­ber zu feuern, statt ihnen zu danken und sofort Verstöße rückhalt­los aufzu­klä­ren. Im Grunde wird ein Manager, der durch Whist­le­b­lower Geset­zes­ver­stöße in seinem Unter­neh­men erfährt, künftig ein beson­de­res, hohes Eigen­in­ter­esse an Aufklä­rung und Besei­ti­gung haben müssen.

Das dürfte die bishe­rige ableh­nende, gering­schät­zende Haltung der Topma­na­ger gegen­über Whist­le­b­lo­wern ändern.

Der Präze­denz­fall, der zumin­dest die Compli­ance-Exper­ten aufschreckte, war ein Urteil vom Bundes­ge­richts­hof im Jahre 2009. Damals wurde ein Compli­ance-Beauf­trag­ter - also nicht mal ein gutver­die­nen­der Topma­na­ger - vom Straf­ge­richt verur­teilt wegen Beihilfe durch Unter­las­sen. Der BGH sagte im Klartext: Wenn ein Compli­ance-Beauf­trag­ter wegschaut und eine Straf­tat von Unter­neh­mens­an­ge­hö­ri­gen nicht zur Anzeige bringt, dann erfüllt er selbst diesen Straf­tat­be­stand - und zwar als Beihilfe durch Unter­las­sen. Egal ob es um Untreue, Betrug, Korrup­tion oder Verstöße gegen Arbeits­schutz geht. Das gilt selbst­ver­ständ­lich auch für Vorstände, Geschäfts­füh­rer und Aufsichts­räte. Dieser Verur­tei­lung der Straf­rich­ter folgte dann im nächs­ten Schritt die Pflicht, Schaden­er­satz zu leisten - aus seinem Privat­ver­mö­gen, das lange nicht so hoch ist wie bei einem Dax-Vorstand.

Hat diese Schaden­er­satz­for­de­rung von VW an Martin Winter­korn und Rupert Stadler Einfluss auf die vielen anderen Prozesse rund um den Dieselskandal?

Ja, VW gibt in seiner Presse­mit­tei­lung zu, dass es fahrläs­sige Pflicht­ver­let­zun­gen von Winter­korn und Stadler gegeben habe. Immer­hin hat VW damit deren Pflicht­ver­let­zung zugege­ben, auf die sich jeder Verbrau­ch­er­klä­ger-Anwalt berufen kann. Deren Chancen steigen damit.

Gemes­sen an dem riesi­gen Schaden des Diesel­skan­dals kommen die verant­wort­li­chen Topma­na­ger persön­lich also recht glimpf­lich davon? 

Genau, und Ich möchte wetten, dass alles genau so ablau­fen wird. Dass so ein Vergleich zustande kommt und die Haupt­ver­samm­lung das abseg­net. Und dass die beiden Topma­na­ger mit einer einstel­li­gen Millio­nen­summe davon­kom­men werden. So wie beim vielbe­ach­te­ten Skandal­flug­ha­fen BER, bei dem die Steuer­zah­ler jetzt den größten Schaden tragen - aber da hat von den Medien fast keiner mehr hingeschaut.

Und die Betei­lig­ten werden natür­lich - soweit es geht - Still­schwei­gen verein­ba­ren. Bleibt die Frage: Hätte der VW-Aufsichts­rat auch anders entschei­den können und keine Schaden­er­satz­for­de­rung gegen Martin Winter­korn und Rupert Stadler stellen? 

Nein, denn dann würde sich der Aufsichts­rat selbst schaden­er­satz­pflich­tig machen. Ein Aufsichts­rat kann nur dann darauf verzich­ten, gegen die Vorstände Schaden­er­satz­for­de­run­gen zu erheben, wenn der ganze Fall noch nicht an die Öffent­lich­keit gedrun­gen ist und der Reputa­ti­ons­scha­den noch höher wäre als die Forde­rung. Aber beides trifft auf VW nicht zu.

Quelle: „Weckruf für Manager: Wer in der Firma lieber wegsieht, riskiert sein eigenes Vermö­gen – Der Diesel­skan­dal und die Schadens­er­satz­for­de­rung von VW an seine Ex-Topma­na­ger Winter­korn und Stadler ist eine Blaupause. Inter­view mit Manager­haf­tungs­profi Michael Hendricks“, MANAGE­MENT-BLOG der Wirtschafts Woche
Link zum Online-Artikel: Weckruf für Manager: Wer in der Firma lieber wegsieht, riskiert sein eigenes Vermögen

Autorin: Claudia Tödtmann

© Claudia Tödtmann / privat

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