Der persönliche Schadenmanager an Ihrer Seite
Wie gut eine Versicherung ist, zeigt sich erst im Schadenfall. Im Zentrum des Versicherungsschutzes von Howden steht deshalb die schnelle, persönliche und fachkundige Betreuung von Unternehmen und Managern im Krisenfall.
Schaden-Notruf. Wenn Unternehmen und Manager auf Schadensersatz verklagt werden und deshalb um ihre Existenz fürchten müssen, können sie bei Howden auf die Expertise von mehr als 60 D&O/Financial Lines-Experten zurückgreifen – darunter viele Juristen. Über unsere Schadennotrufnummer +49 (0) 211/ 94083-62 sind wir von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 19:00 Uhr jederzeit für Sie da.
Wir betreuen Sie, noch bevor Sie Ihren Schaden dem Versicherer melden. Egal, ob Managerhaftpflichtfall oder Vermögensschaden nach einer Cyberattacke – als versicherungsunabhängiger Schadenprofi beraten wir Unternehmen und Führungskräfte, noch bevor die eigentliche Schadenmeldung an den Versicherer rausgeht. Damit Sie wissen, welche Schritte jetzt für Sie wichtig sind und worauf Sie aufpassen müssen.
Schaden-Service. Unsere Schaden-Profis übernehmen für Sie das gesamte Schadenhandling – angefangen von der Korrespondenz mit dem Versicherer bis zur Unterstützung bei Konfliktsituationen mit der Assekuranz. Wir liefern Ihnen innerhalb von wenigen Stunden eine erste deckungsrechtliche Einschätzung Ihres Falls, unterstützen Sie bei der Formulierung der Schadenmeldung, leiten diese auf Wunsch unverzüglich weiter und stellen sicher, dass der D&O-Versicherer bei Eintritt des Versicherungsfalls der Versicherungsnehmerin (Unternehmen) und der versicherten Person (Manager) sofort einen Schadensachbearbeiter als Ansprechpartner sowie ein Aktenzeichen zur Verfügung stellt.
Zügige Bearbeitungszeiten. Damit Ihr Schadenfall möglichst schnell und effizient bearbeitet werden kann, haben wir mit vielen Versicherern schon im Vorfeld verbindliche Leitfäden für die Schadenbearbeitung (Claims Manual) vereinbart. Hier sind zum Beispiel Fristen für einzelne Bearbeitungsstufen fest fixiert.
Manager erhalten Versicherungsbedingungen in Kopie. Da in der Regel nicht die Führungskräfte selbst, sondern ihre Unternehmen den Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, sind die Betroffenen häufig gerade zu Anfang sehr unsicher, was genau in den Versicherungsbedingungen steht. Über die hauseigenen HP-Bedingungswerke hat Howden sichergestellt, dass sich D&O-Versicherer unverzüglich mit der durch den Schadenfall betroffenen Person in Verbindung setzen müssen. Der D&O-Versicherer ist zudem verpflichtet, Ihnen die Versicherungsbedingungen in Kopie zukommen zu lassen.
Keine Verzögerungen durch Verhandlungen mit dem Versicherer über die Anwaltswahl. Im Schadenfall brauchen Manager am besten von jetzt auf gleich einen Anwalt. Doch bevor ein solcher Rechtsbeistand mandatiert werden kann, müssen dessen Honorarvorstellungen mit dem Versicherer abgestimmt sein. Das kann im schlimmsten Fall Wochen dauern. Wir von Howden haben deshalb vorab mit unseren Kooperationspartnern von Versichererseite vereinbart, dass sie die in den HP-Versicherungsbedingungen fixierten Honorarsätze übernehmen, sofern ein Spezialist des Hendricks Anwaltsnetzwerks beauftragt wird. So lässt sich verhindern, dass Manager am Ende auf den teuren Anwaltsrechnungen sitzenbleiben.
Überwachung der Obliegenheitspflichten. Auch wenn wir als Versicherungsmakler keine eigene Schadenregulierung vornehmen, ist eine Beratung und Unterstützung des Kunden im Schadenfall sehr von Vorteil. Als versicherungsunabhängige Anlaufstelle koordinieren wir für Sie das Schadenmanagement und managen die Schnittstelle zwischen Versicherungsnehmerin (Unternehmen), versicherter Person (Manager), Makler und Versicherungsgesellschaft. Da wir bei Howden Germany unsere eigenen Wordings von den jeweiligen Versicherern zeichnen lassen, verfügen unser Mitarbeiter über eine hohe Expertise und sind in der Lage, etwaige Deckungsversagungen der Versicherer umgehend rechtlich zu hinterfragen. So können wir Sie dabei unterstützen, der Ablehnung etwas entgegen zu setzen.
Wir kämpfen für Ihre Interessen. Erweist sich die Zahlungsablehnung des Versicherers als unberechtigt, springen die Juristen der Schadenabteilung Ihnen zur Seite und verfassen eine rechtliche Stellungnahme. Wenn auch das nicht zum Ziel führt, suchen wir das persönliche Gespräch mit dem Versicherer. Fazit: Im Ernstfall haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie in jeder Hinsicht gegenüber dem Versicherer unterstützt.