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Der richtige Versi­che­rungs­schutz für...

Deutsche Manager im Ausland Teil II

So spannend ein Auslands­pos­ten auch sein mag, er kann für Manager mit beson­de­ren Gefähr­dun­gen verbun­den sein. Michael Franken, Legal Advisor bei Howden, über Versi­che­rungs­schutz für Expatriates.

1. Gegen Sie wird im Ausland straf­recht­lich ermittelt.

Unabhän­gig von der Frage, ob sie vorsätz­lich oder fahrläs­sig, im Eigen- oder Unter­neh­mens­in­ter­esse gehan­delt haben, geraten deutsche Manager im Ausland regel­mä­ßig in die Fänge der Justiz. Wer wegen des Vorwurfs der Korrup­tion oder auch vermeint­li­chen Kartell- oder Umwelt­ver­stö­ßen im Ausland in U-Haft landet und mit teils drako­ni­schen Haft- und Geldstra­fen fertig werden muss, braucht nicht nur guten Rechts­bei­stand, sondern auch psycho­lo­gi­sche Betreuung.

Straf­rechts­schutz-Versi­che­rung. Manager sollten vor Antritt ihres Auslands­ein­sat­zes prüfen, ob ihr Unter­neh­men für sie eine Straf­rechts­schutz-Versi­che­rung abschlie­ßen kann. Sie übernimmt die Vertei­di­gungs­kos­ten von Managern bei straf­recht­li­chen Verfah­ren. Hochwer­tige Policen bezah­len die psycho­lo­gi­sche Langzeit-Betreu­ung auch ihrer Familien, etwa für den Fall, dass ein Manager für längere Zeit in Unter­su­chungs­haft kommt. Einzi­ges Manko: Die Rechts­schutz­ver­si­che­rer grenzen in der Regel den räumli­chen Versi­che­rungs­schutz auf Europa ein.

2. Sie sollen für einen im Ausland verur­sach­ten Unter­neh­mens­scha­den persön­lich haften.

Manager, die gegen ihre Aufsichts- und Kontroll­pflich­ten versto­ßen, können dafür persön­lich und unbegrenzt haftbar gemacht werden. Dann kann es zu einer Schadens­er­satz­klage kommen.

Weltwei­ter D&O-Schutz. Expatria­tes sollten vor ihrem Auslands­ein­satz sicher­stel­len, dass ihr Unter­neh­men für sie eine D&O-Versicherung abgeschlos­sen hat. Die D&O-Policen bieten weltwei­ten Versi­che­rungs­schutz und kommen für die teuren Anwalts­kos­ten auf, wenn Manager unberech­tigte Schadens­er­satz­an­sprü­che abweh­ren bezie­hungs­weise anschlie­ßend berech­tige Ansprü­che beglei­chen müssen. Bei Manager­haft­pflicht­fäl­len, die im Ausland vor Gericht landen, kann das beson­ders teuer werden. Hochwer­tige Policen decken auch die Kosten für einen PR-Berater und Karrierecoach.

Howden-Tipp: In einigen Ländern kann es sinnvoll sein, die D&O-Masterpolice durch lokal erhält­li­che D&O-Policen zu ergän­zen, etwa in Brasi­lien oder China. Bei inter­na­tio­na­len Versi­che­rungs­pro­gram­men von Unternehmens-D&O-Versicherungen helfen Lokal­po­li­cen zum Beispiel, eine schnel­lere Zahlungs­ab­wick­lung von Rechts­schutz­kos­ten zu gewähr­leis­ten. Manager ohne eine Unternehmens-D&O sind gut beraten, einen Spezi­al­mak­ler zu beauf­tra­gen und in eine persön­li­che D&O-Versicherung zu investieren.

3. Sie erhal­ten während Ihres Auslands­ein­sat­zes die Kündigung.

Viele Expats sind nicht bei der deutschen Mutter-, sondern bei der auslän­di­schen Tochter­ge­sell­schaft angestellt. Kommt es zum Streit mit dem Unter­neh­men – etwa, weil die Leistung des Managers angeb­lich nicht stimmt oder auch der Staats­an­walt gegen sie oder die Firma insge­samt ermit­telt, geraten Führungs­kräfte schnell auf die Abschuss­liste. Wer von jetzt auf gleich seinen Job verliert und ohne Einkom­men dasteht, hat es im Ausland doppelt schwer. Abfin­dun­gen, Boni- oder Pensi­ons­zah­lun­gen, die ihnen eigent­lich zuste­hen, müssen Expats dann vor einem Auslands­ge­richt einkla­gen. Ohne regel­mä­ßi­ges Einkom­men im Rücken können sie die teuren Rechts­kos­ten jedoch kaum bestreiten.

Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Expats, die sicher­stel­len wollen, dass sie im Streit­fall auch im Ausland arbeits­ver­trag­li­che Ansprü­che gegen ihr Unter­neh­men durch­set­zen können, sollten auf private Rechnung eine Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­che­rung abschlie­ßen und vor Antritt des Auslands­jobs prüfen, ob die Police auch in ihrer neuen Heimat greift. Achtung, auch hier gilt: Den Versi­che­rungs­schutz gibt es meist nur in Europa.

4. Sie oder Ihre Familie fallen Kidnap­pern oder Erpres­sern zum Opfer.

Entfüh­run­gen, Erpres­sun­gen oder Raubüber­fälle – gerade Auslän­der geraten in Krisen­re­gio­nen schnell ins Visier von Krimi­nel­len. Betrof­fen sind nicht nur wohlha­bende und in der Öffent­lich­keit stehende Privat­per­so­nen, sondern auch Manager von im Ausland tätigen Unter­neh­men und deren Familien.

Entfüh­rungs- und Lösegeld­ver­si­che­rung. Wer in eine Krisen­re­gion entsandt wird, sollte darauf pochen, dass sein Unter­neh­men eine Kidnap- und Ransom-Versi­che­rung (zu Deutsch Entfüh­rungs- und Lösegeld­ver­si­che­rung) abschließt. Sie übernimmt alle Kosten, die im Zusam­men­hang mit Entfüh­run­gen und Erpres­sun­gen entste­hen, angefan­gen vom Lösegeld, über den Einsatz eines Krisen­be­ra­ters, Hilfe­stel­lun­gen bei der Betreu­ung der Familie und Angehö­ri­gen, Reise­kos­ten, Kosten für Rechts­be­ra­tung und Infor­man­ten bis hin zu Genesungs- und Rehabilitationsmaßnahmen.

Die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land kann zwar auch für deutsche Entfüh­rungs­op­fer Lösegel­der zahlen und sonstige Maßnah­men ergrei­fen, um eine Freilas­sung zu erwir­ken, jedoch besteht grund­sätz­lich gegen­über dem Staat eine Rückerstat­tungs­pflicht (§ 5 Absatz 5 Konsu­lar­ge­setz). Um nicht auf den Kosten auch bei einem guten Ende sitzen zu bleiben, ist eine Versi­che­rung eine sinnvolle Ergänzung.

Michael Franken
Legal Advisor
Howden, Düsseldorf

michael.​franken@​howdengroup.​de

Lesen Sie dazu auch die Howden News „Deutsche Manager im Ausland – Teil I“

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