Deutsche Manager im Ausland Teil II
So spannend ein Auslandsposten auch sein mag, er kann für Manager mit besonderen Gefährdungen verbunden sein. Michael Franken, Legal Advisor bei Howden, über Versicherungsschutz für Expatriates.
1. Gegen Sie wird im Ausland strafrechtlich ermittelt.
Unabhängig von der Frage, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig, im Eigen- oder Unternehmensinteresse gehandelt haben, geraten deutsche Manager im Ausland regelmäßig in die Fänge der Justiz. Wer wegen des Vorwurfs der Korruption oder auch vermeintlichen Kartell- oder Umweltverstößen im Ausland in U-Haft landet und mit teils drakonischen Haft- und Geldstrafen fertig werden muss, braucht nicht nur guten Rechtsbeistand, sondern auch psychologische Betreuung.
Strafrechtsschutz-Versicherung. Manager sollten vor Antritt ihres Auslandseinsatzes prüfen, ob ihr Unternehmen für sie eine Strafrechtsschutz-Versicherung abschließen kann. Sie übernimmt die Verteidigungskosten von Managern bei strafrechtlichen Verfahren. Hochwertige Policen bezahlen die psychologische Langzeit-Betreuung auch ihrer Familien, etwa für den Fall, dass ein Manager für längere Zeit in Untersuchungshaft kommt. Einziges Manko: Die Rechtsschutzversicherer grenzen in der Regel den räumlichen Versicherungsschutz auf Europa ein.
2. Sie sollen für einen im Ausland verursachten Unternehmensschaden persönlich haften.
Manager, die gegen ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten verstoßen, können dafür persönlich und unbegrenzt haftbar gemacht werden. Dann kann es zu einer Schadensersatzklage kommen.
Weltweiter D&O-Schutz. Expatriates sollten vor ihrem Auslandseinsatz sicherstellen, dass ihr Unternehmen für sie eine D&O-Versicherung abgeschlossen hat. Die D&O-Policen bieten weltweiten Versicherungsschutz und kommen für die teuren Anwaltskosten auf, wenn Manager unberechtigte Schadensersatzansprüche abwehren beziehungsweise anschließend berechtige Ansprüche begleichen müssen. Bei Managerhaftpflichtfällen, die im Ausland vor Gericht landen, kann das besonders teuer werden. Hochwertige Policen decken auch die Kosten für einen PR-Berater und Karrierecoach.
Howden-Tipp: In einigen Ländern kann es sinnvoll sein, die D&O-Masterpolice durch lokal erhältliche D&O-Policen zu ergänzen, etwa in Brasilien oder China. Bei internationalen Versicherungsprogrammen von Unternehmens-D&O-Versicherungen helfen Lokalpolicen zum Beispiel, eine schnellere Zahlungsabwicklung von Rechtsschutzkosten zu gewährleisten. Manager ohne eine Unternehmens-D&O sind gut beraten, einen Spezialmakler zu beauftragen und in eine persönliche D&O-Versicherung zu investieren.
3. Sie erhalten während Ihres Auslandseinsatzes die Kündigung.
Viele Expats sind nicht bei der deutschen Mutter-, sondern bei der ausländischen Tochtergesellschaft angestellt. Kommt es zum Streit mit dem Unternehmen – etwa, weil die Leistung des Managers angeblich nicht stimmt oder auch der Staatsanwalt gegen sie oder die Firma insgesamt ermittelt, geraten Führungskräfte schnell auf die Abschussliste. Wer von jetzt auf gleich seinen Job verliert und ohne Einkommen dasteht, hat es im Ausland doppelt schwer. Abfindungen, Boni- oder Pensionszahlungen, die ihnen eigentlich zustehen, müssen Expats dann vor einem Auslandsgericht einklagen. Ohne regelmäßiges Einkommen im Rücken können sie die teuren Rechtskosten jedoch kaum bestreiten.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung. Expats, die sicherstellen wollen, dass sie im Streitfall auch im Ausland arbeitsvertragliche Ansprüche gegen ihr Unternehmen durchsetzen können, sollten auf private Rechnung eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung abschließen und vor Antritt des Auslandsjobs prüfen, ob die Police auch in ihrer neuen Heimat greift. Achtung, auch hier gilt: Den Versicherungsschutz gibt es meist nur in Europa.
4. Sie oder Ihre Familie fallen Kidnappern oder Erpressern zum Opfer.
Entführungen, Erpressungen oder Raubüberfälle – gerade Ausländer geraten in Krisenregionen schnell ins Visier von Kriminellen. Betroffen sind nicht nur wohlhabende und in der Öffentlichkeit stehende Privatpersonen, sondern auch Manager von im Ausland tätigen Unternehmen und deren Familien.
Entführungs- und Lösegeldversicherung. Wer in eine Krisenregion entsandt wird, sollte darauf pochen, dass sein Unternehmen eine Kidnap- und Ransom-Versicherung (zu Deutsch Entführungs- und Lösegeldversicherung) abschließt. Sie übernimmt alle Kosten, die im Zusammenhang mit Entführungen und Erpressungen entstehen, angefangen vom Lösegeld, über den Einsatz eines Krisenberaters, Hilfestellungen bei der Betreuung der Familie und Angehörigen, Reisekosten, Kosten für Rechtsberatung und Informanten bis hin zu Genesungs- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Die Bundesrepublik Deutschland kann zwar auch für deutsche Entführungsopfer Lösegelder zahlen und sonstige Maßnahmen ergreifen, um eine Freilassung zu erwirken, jedoch besteht grundsätzlich gegenüber dem Staat eine Rückerstattungspflicht (§ 5 Absatz 5 Konsulargesetz). Um nicht auf den Kosten auch bei einem guten Ende sitzen zu bleiben, ist eine Versicherung eine sinnvolle Ergänzung.
Michael Franken
Legal Advisor
Howden, Düsseldorf
michael.franken@howdengroup.de
Lesen Sie dazu auch die Howden News „Deutsche Manager im Ausland – Teil I“