Ein Schadenfall aus der Praxis
Beim Aufbau eines neuen Auslandsstandorts bescherte die Geschäftsführerin eines Markenherstellers ihrem Unternehmen eine Vertragsstrafe in Millionenhöhe. Ohne juristischen Rat einzuholen und sich im Haus abzustimmen, sicherte sie dem Projektentwickler die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von einer Million Euro zu, sollte nach Projektende kein Mietvertrag zustande kommen.
Kollegen und Gesellschafter nicht informiert
Als das Grundstück erschlossen war, legte der Projektentwickler dem Kollegen der Managerin aus der Geschäftsführung einen Vertrag mit einer horrenden Mietforderung vor. Der Deal platzte. Der Projektentwickler zog vor Gericht und setzte die Zahlung von zwei Dritteln der Vertragsstrafe durch. Das Geld forderte das Unternehmen von der Managerin mit der Begründung zurück, sie hätte ohne die Zustimmung der Gesellschafter gehandelt und zudem gegen das Vier-Augen-Prinzip verstoßen.
Das Blatt wendete sich zum Guten
Glück im Unglück. Das Unternehmen hatte vorsorglich für die Managerin eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Der Versicherer übernahm einen Großteil des Millionenschadens.