Schiedsgerichte
Außergerichtliche Vergleiche und eine geräuschlose Streitbeilegung waren bei Managerhaftungsprozessen lange Zeit die Ausnahme. Seit vielen Jahren drängen die D&O-Versicherer die Unternehmen dazu, gegen ihre Manager vor Gericht zu ziehen, um die vielfach wenig eindeutige Haftungsfrage von einem staatlichen Richter klären zu lassen.
Die Folge: Managerhaftungsprozesse finden nicht selten im Blitzlichtgewitter statt. Dabei kann die mit der Gerichtsöffentlichkeit häufig einhergehende negative Presse für die Prozessparteien schädlicher sein als der eigentliche Ausgang des Verfahrens. Für die Manager geht es in erster Linie um karrierebeeinträchtigende Reputationsschäden. Diese münden meist sogar in faktischen Berufsverboten. Und auch das Unternehmen erntet in der Öffentlichkeit häufig regelrecht Schadenfreude und muss mit einem Imageverlust fertig werden. Doch was noch schwerer wiegen kann: Unternehmen, die vor einem öffentlichen Gericht Schadensersatzforderungen stellen, müssen damit rechnen, dass in aller Öffentlichkeit selbst sensible Betriebsinterna und Geschäftsgeheimnisse auf den Tisch kommen.
Daher liegt es im Grunde im Interesse beider Streitparteien gleichermaßen – des Unternehmens und des Managers – die Haftungsfrage jenseits der Gerichtsöffentlichkeit abklären zu lassen. Seit 2018 gibt es mit dem neuen D&O-Schiedsverfahren namens „D&O-Arbitration“ eine besonders schnelle, kosteneffiziente und reputationsschonende Möglichkeit der Konfliktlösung. Erstmals kann in ein- und demselben Verfahren vor einem Schiedsgericht die Haftungs- und die Deckungsfrage entschieden werden.
Wollten ein Unternehmen oder ein Manager bislang rechtsverbindlich klären lassen, dass ein D&O-Versicherer zahlen muss, mussten sie dafür gleich zwei verschiedene Gerichtsverfahren durchstehen – einmal den Managerhaftungsprozess selbst und anschließend noch den Rechtsstreit mit dem D&O-Versicherer.
Der versicherungsabhängige D&O-Spezialist hat gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Hendricks + Partner und der Schiedsgerichtsinstitution ARIAS Deutschland e.V. eine Schiedsgerichtsordnung entwickelt, die dazu dienen soll, selbst komplexe Fällen in deutlich kürzerer Zeit zu einer Entscheidung zu führen als es durch staatliche Gerichte möglich wäre. Damit bleibt allen Beteiligten der häufig kräftezehrende und kostspielige Zug durch die Instanzen erspart. Unsere HP-Bedingungswerke sehen deshalb vor, dass im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen durch das Unternehmen der Manager auch eine schiedsgerichtliche Entscheidung zur Haftungs- und Deckungsfrage verlangen kann.