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Strate­gien zur Durch­set­zung Ihrer...

Strate­gien zur Durch­set­zung Ihrer Ansprüche

Muss ich wirklich für den Schaden haften? Und, wenn ja, was übernimmt der D&O-Versicherer? Bis betrof­fene Manager in einem D&O-Schadenfall diese beiden für sie existen­zi­ell wichti­gen Fragen für sich beant­wor­tet haben, müssen sie häufig mehrere Gerichts­ver­fah­ren und obendrein noch einen Verhand­lungs­ma­ra­thon mit den D&O-Versicherern durch­ste­hen. So beträgt die durch­schnitt­li­che Abwick­lungs­zeit von Schaden­fäl­len im Mittel­stand drei und bei Großun­ter­neh­men sieben Jahre. 

BETREU­UNG DURCH D&O-SCHADENPROFIS IST KERN DES 360°-SCHUTZES

Ein Grund hierfür ist die hohe Komple­xi­tät von Manager­haf­tungs­fäl­len. Denn nur in sieben Prozent der gemel­de­ten D&O-Schadenfälle steht von Beginn an fest, dass der Manager seine Pflich­ten verletzt hat und deshalb haften muss. In 97 Prozent der Schaden­fälle gilt es daher, zunächst die Frage der Haftung zu klären und zwar vor Gericht. Die Folge: 70 Prozent der Zahlun­gen, die die D&O-Versicherer leisten, fließen im Durch­schnitt für Rechts­kos­ten. Nur 30 Prozent kommen als Schadens­aus­gleich den Unter­neh­men zugute. 

SPEZIA­LI­SIERTE ANWÄLTE STEHEN IHNEN IM SCHADEN­FALL BEI

Howden hat diese Entwick­lung frühzei­tig erkannt und die profes­sio­nelle Unter­stüt­zung der betrof­fe­nen Manager und Unter­neh­men im Schaden­fall zum Zentrum des Versi­che­rungs­schut­zes gemacht. Bei beson­ders komple­xen D&O-Schadenfällen und immer dann, wenn uns als Makler die Hände gebun­den sind, weil wir die Grenzen der Rechts­be­ra­tung erreicht haben, manda­tie­ren wir für Sie die auf Manager­haf­tung und D&O-Versicherung spezia­li­sierte Anwalts­bou­tique Hendricks + Partner. Die Rechts­an­wälte rund um den Wegbe­rei­ter der D&O-Versicherung deutscher Prägung Michael Hendricks entwi­ckeln für unsere Kunden indivi­du­elle Strate­gien für die Durch­set­zung ihrer Ansprü­che, etwa wenn im Schaden­fall ein D&O-Versicherer nicht zahlen will. 

KONFLIKT­LÖ­SUNG AM RUNDEN TISCH

Der beste Weg, eine möglichst zügige und kunden­freund­li­che Schaden­re­gu­lie­rung zu errei­chen, ist es, alle Streit­par­teien – die versi­cherte Gesell­schaft, die sich vielfach mitein­an­der im Rechts­streit befind­li­chen Aufsichts- und Vorstands­or­gane sowie den D&O-Versicherer – an einen Tisch zu bringen, und das nicht vor einem Richter. Die Rechts­an­wälte von Hendricks + Partner überneh­men hier im Auftrag von Howden die Rolle des Monito­ring Counsel und koordi­nie­ren die Themen auch mit den Anwäl­ten der versi­cher­ten Perso­nen, des Unter­neh­mens als Versi­che­rungs­neh­me­rin und des D&O-Versicherers. In der Betreu­ung von natio­na­len und inter­na­tio­na­len D&O-Schadenfällen jeder Größen­ord­nung versiert, tragen die hochspe­zia­li­sier­ten Juris­ten so dazu bei, die Inter­es­sen unserer Kunden zu wahren und den Streit zügig beizulegen.

Dazu auch „Der persön­li­che D&O-Schadenmanager an Ihrer Seite“

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