Was Auslandsjobs so riskant macht
Deutsche Manager, die im Ausland gegen das Gesetz verstoßen, müssen mit härteren Strafen als hierzulande rechnen. Howden beschreibt im Handelsblatt die Risiken und wie sich Manager schützen können.
Deutsche Unternehmen sind international gut unterwegs. Die Zahl der Länder steigt, in die sie ihre Manager zum Geschäftemachen entsenden, schreibt das Handelsblatt. Und damit auch das Risiko für Führungskräfte, wegen Fehltritten juristisch belangt zu werden.
Die Strafrechtsverfolgung wird internationaler
Nur ein Beispiel: „Die Strafrechtsverfolgung wird internationaler“, zitiert die Wirtschaftszeitung Jürgen Wessing, Strafverteidiger aus Düsseldorf und Mitglied des Hendricks Anwaltsnetzwerks. Wessing weiß, wovon er spricht: Als Jurist seit 35 Jahren tätig, ist er auf die Betreuung von straffälligen Managern spezialisiert und beobachtet: „Besonders Fälle von Korruption werden heute weltweit stärker verfolgt als noch vor einigen Jahren“.
Das Haftungsrisiko von Expatriates ist hoch
Bestechung – etwa bei Großprojekten oder teuren Infrastrukturanlagen, die über Grenzen hinweg entstehen und betrieben werden – kann für Expatriates, harte Gefängnis- oder Geldstrafen nach sich ziehen. Auch bei anderen Delikten – etwa dem Verstoß gegen Arbeitsgesetze oder Pfusch am Bau – tragen sie ein erhebliches Managerhaftungsrisiko. Beim Auslandseinsatz gilt wie daheim in Deutschland: Manager, die gegen ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten verstoßen, können dafür persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.
Im Ernstfall oft keine Unterstützung vom Arbeitgeber
Sich nur darauf zu verlassen, dass schon alles gut geht, reicht für Unternehmen und die von ihnen entsandten Führungskräfte nicht aus, so das Handelsblatt-Fazit. Vor allem Manager großer Konzerne hielten sich gerne für unantastbar. Wer die deutsche Grenze hinter sich lasse, sei vor dem Zugriff ausländischer Behörden jedoch nicht mehr sicher. Erschwerend kommt hinzu: Im Ernstfall können sich Manager im Ausland nicht bedingungslos auf die Unterstützung ihres Arbeitsgebers verlassen. Deshalb sollten sie vor ihrem Auslandseinsatz prüfen, ob sie für den Konfliktfall ausreichend abgesichert sind.
Quelle: „Nichts wie raus!“, Handelsblatt (PRINT), Nr. 63
Veröffentlicht: Ostern, 29. März bis 2. April 2018
Autoren: Claudia Obmann, Michael Scheppe
Howden-Tipps zum Versicherungsschutz für Expatriates lesen Sie in Teil II von „Deutsche Manager im Ausland“.